Mehr Solaranlagen via Steuerrecht: Parteien sagen mehrheitlich Ja
Die Berner Parteien begrüssen mehrheitlich, dass die Kantonsregierung mit einer Revision des kantonalen Steuergesetzes die Installation von Solaranlagen fördern will. Das zeigt die am Freitag zu Ende gegangene Vernehmlassung zu dieser geplanten Gesetzesänderung.
Kernpunkte der Revision sind, dass Photovoltaik- und Solarthermieanlagen den Eigenmietwert eines Gebäudes nicht mehr erhöhen sollen. Zudem schlägt die Kantonsregierung vor, dass der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom künftig im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei bleibt.
Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollen neu bereits bei der Erstellung eines Neubaus abziehbar sein und nicht wie bisher erst später bei bestehenden Gebäuden.
Diesen Prinzipien stimmen SP, GLP, Mitte, SVP und die drei Wirtschaftsverbände Berner KMU, Berner Arbeitgeber und Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (HIV) grundsätzlich zu, wie aus Mitteilungen und Stellungnahmen der letzten Tage hervorgeht.
Die FDP sagt teilweise Ja zu den Vorschlägen, aber Nein zu den Abzügen für Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen bereits bei der Erstellung eines Neubaus. Die Grünen sprechen sich nicht klar für oder gegen die Massnahmen aus.
Sie haben kürzlich eine Volksinitiative zur Förderung von Solaranlagen auf Berner Dächern zustande gebracht und sagen: «Grundsätzlich sind Fördermassnahmen (. . .) gegenüber Steuermassnahmen vorzuziehen».
Verschiedentlich wird von den Parteien erwähnt, dass steuerliche Fördermassnahmen in diesem Bereich bei reichen Personen zu einer grösseren Steuerersparnis führen könnten als bei einkommensschwachen Personen.
Mit der Steuergesetzrevision will die Berner Regierung den Gemeinden neu auch die Kompetenz geben, die Energieeffizienz von Gebäuden bei der Festsetzung der kommunalen Liegenschaftssteuern zu berücksichtigen. Dieser Vorschlag wird von den Parteien und Verbänden sehr kontrovers beurteilt.
FDP, SVP und die Mitte lehnen dies ab. Es sei nicht erstrebenswert, dass jede Gemeinde ihre eigenen Spielregeln entwerfe, sagt etwa die Mitte. Die SVP vermutet «das Einführen des abgelehnten Energiegesetzes via Hintertür».
Die Parteien nutzen die Vernehmlassung, um verschiedene Vorschläge zur Anpassung des Steuergesetzes zu machen. So müsste etwa für die GLP und die Grünen in Zukunft nicht nur der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei sein. Das sollte für diese beiden Parteien auch für die Anrechnung von Unterhaltskosten bei Solaranlagen gelten.
Die Wirtschaftsverbände bedauern, dass die Vorlage keine Steuersenkung enthält, und die SP vermisst, dass keine «zumindest freiwillige» Quellensteuer aufgenommen wurde.
Zur Vorlage haben sich auch die Städte Biel und Bern geäussert. Beide Gemeinderäte begrüssen die ökologische Stossrichtung der Vorlage. Der Bieler Gemeinderat befürchtet aber einen erheblichen administrativen Mehraufwand und dass weniger Gemeindesteuern eingehen.
Der Kanton Bern müsse deshalb dafür sorgen, dass die Vorlage kostenneutral ausfalle. Auch die Berner Stadtregierung fordert eine ertragsneutrale Flexibilisierung der Liegenschaftssteuern. Der maximale Liegenschaftssteuersatz von heute 1,5 Promille sollte deshalb aus Sicht der Stadt Bern erhöht oder variabel ausgestaltet werden.