Neues Zürcher Bürgerrechtsgesetz kommt auf leisen Sohlen

Der Zürcher Regierungsrat hab bei der Ausarbeitung des neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes Zurückhaltung walten lassen: Der am Donnerstag vorgestellte Entwurf enthält gegenüber dem übergeordneten Bundesrecht eine einzige Verschärfung.

Zürich ist Nummer sieben der «Most livable Cities». - Keystone

Der Zürcher Regierungsrat hab bei der Ausarbeitung des neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes Zurückhaltung walten lassen: Der am Donnerstag vorgestellte Entwurf enthält gegenüber dem übergeordneten Bundesrecht eine einzige Verschärfung.

Die Schraube angezogen hat die Kantonsregierung für straffällige Jugendliche. Nach einer Verurteilung müssen sie eine Frist abwarten bis sie sich einbürgern lassen können, wie Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) bei der Präsentation des neuen Gesetzes vor den Medien erklärte. Die Frist beträgt je nach Delikt zwei oder fünf Jahre.

Regeln des Zusammenlebens respektieren

Weitere Verschärfungen zum seit 2018 geltenden Bürgerrechtsgesetz des Bundes gibt es in dessen kantonaler Umsetzung nicht. «Der Regierungsrat will ein Gesetz, dass zum weltoffenen Kanton Zürich passt», sagte Fehr. Einbürgerungen seien nachgewiesenermassen ein gutes Mittel, um die Gesellschaft zu stärken.

Der Vorschlag des Regierungsrates sei unspektakulär und pragmatisch. Bewährtes habe man reingeschrieben.

Von Einbürgerungswilligen wird verlangt, dass sie mit den hiesigen Verhältnissen vertraut sind, über angemessene Deutschkenntnisse verfügen, am Wirtschaftsleben teilnehmen, die Rechtsordnung beachten und elementare Regeln des Zusammenlebens respektieren.

Weil die Vorgaben des Bundes detailliert seien und den Kantonen wenig Spielraum liessen, sei das vorgeschlagene Zürcher Bürgerrechtsgesetz mit gerade mal 23 Bestimmungen sehr schlank ausgefallen, erklärte Roland Wetli, stellvertretender Abteilungsleiter Gemeinderecht. Das Gesetz lehne sich stark an das Bundesgesetz an und beinhalte nur wenige Punkte, die spezifisch Zürcherisch seien.

Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden

Ein wichtiger Aspekt ist die Vereinheitlichung der Einbürgerungsregeln im Kanton, etwa bei den Grundkenntnissen, die von Einbürgerungswilligen verlangt werden. Die Anforderungen sind heute von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich und je nach dem «einfach bis sehr schwierig».

Neu gelten im ganzen Kanton die gleichen Anforderungen. Verlangt werden allgemeine Kenntnisse mit Schwerpunkt auf Kanton und Gemeinden. Spezifische Kenntnisse über die Einbürgerungsgemeinden werden nicht mehr erwartet.

Ein Zugeständnis an die Gemeinden ist hingegen die Gebührenregelung. Die Kommunen können die Gebühren für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts weiterhin selber bestimmen. Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf eine Vereinheitlichung der Gebühren vor. Nachdem aber in der Vernehmlassung Kritik laut wurde, lenkte der Regierungsrat ein.

Ein Eckpunkt des neuen Bürgerrechtsgesetzes ist die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Demnach soll der Kanton alle Register-Abklärungen vornehmen, während die Gemeinden sogenannte «Softkriterien mit Ermessensspielraum» prüfen.

Regierungsrat bleibt bei Minimalvorgaben des Bundes

Keine Änderungen gibt es bei den Wohnsitzfristen: Diese hätten sich bewährt, erklärte Wetli. Im Kanton Zürich soll die Frist weiterhin zwei Jahre betragen.

Der Regierungsrat bleibt damit bei der Minimalvorgabe des Bundes. Dieser erlaubt eine Fristen von 2 bis 5 Jahren. Mit der kurzen vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer an einem Ort soll im Kanton Zürich die gesellschaftliche Realität mit häufigen Wohnortwechseln berücksichtigt werden.

Schliesslich will der Regierungsrat mit zwei Erleichterungen die Einbürgerung von Jugendlichen fördern: Jugendliche unter dem Alter von 20 Jahren sollen dafür keine Gebühren mehr bezahlen. Und bis zum Alter von 24 Jahren gilt die Wohnsitzfrist nicht für die Gemeinde, sondern für das ganze Kantonsgebiet.