Parteien kritisieren wenige Punkte des Berner Polizeigesetzes
Bei der Teilrevision des Polizeigesetzes üben Gemeinden und Parteien vor allem an einem Punkt Kritik: Der Anordnung einer Videoüberwachung durch den Kanton.

Sie sehen darin die Gemeindeautonomie verletzt.
Bei Orten mit erhöhter Gefährdung könnte mit der Revision des Polizeigesetzes der Kanton eine Videoüberwachung anordnen, auch wenn die betroffene Gemeinde dies nicht will.
Die Städte Bern und Biel sowie die Parteien SP, GLP und EVP lehnen diese Änderung ab. Für sie ist es ein Eingriff in die Autonomie der Gemeinden.
Die entsprechende Regelung wurde vom kantonalen Parlament verlangt. Die Vernehmlassungsfrist ist am Freitag, 6. Januar 2023, abgelaufen.
Auch Thema bei Bodycams
Die SVP begrüsst grundsätzlich den Vorschlag. Sie bemängelt aber, dass die Sicherheitsdirektion alleine eine Videoüberwachung anordnen könne.
Die bürgerliche Partei würde es vorziehen, wenn nur die Gesamtregierung einen solchen Entscheid treffen dürfte.
Videoüberwachung ist auch das Thema bei den Körperkameras oft Bodycams genannt. Die Benützung von Körperkameras mit einer Voraufzeichnungsfunktion erfährt weniger Ablehnung.
Eine solche Funktion einer Kamera speichert beim Drücken der Aufnahmetaste das Geschehen, welches sich schon eine bis zwei Minuten vor dem Abdrücken ereignete, nachträglich ab.
Der Regierungsrat passt das Gesetz an
Die SP befürchtet aber, dass mit dieser Änderung der Kantonspolizei generell erlaubt wird, Körperkameras einzusetzen.
Andere Parteien wie die GLP stellen den Nutzen solcher Körperkameras infrage. Das aktuelle Polizeigesetz ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Damals wurde unter anderem eine Regelung, welche nicht in Kraft trat, vor Bundesgericht angefochten. Dabei ging es um den Einsatz von GPS-Geräten für die Observation in der Vorermittlung.
Auf den Entscheid des Bundesgerichts hat der Regierungsrat reagiert und passt dementsprechend seinen Gesetzesartikel in der Teilrevision an.