Bäume und Sträucher in Oberlunkhofen sind zurückzuschneiden
Wie die Gemeinde Oberlunkhofen mitteilt, sollen Bäume und Sträucher, die ein Sicherheitsrisiko auf Strassen darstellen, bis Ende April zurückgeschnitten werden.

Wuchernde Pflanzen können im Strassen- und Trottoirbereich die Sicht von Fussgängern und Fahrzeuglenkern stark beeinträchtigen und sind damit ein Sicherheitsrisiko.
Alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden gebeten, die Bäume, Sträucher und Hecken, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden (§ 109 Absatz 2 BauG).
Die Strassennamensschilder müssen planzenfrei bleiben
Die Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein und sind von Pflanzen frei zu halten.
Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter freigehalten werden.
Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen.
Bäume, die die Sicht nicht hemmen, sind zugelassen
Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden.
In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 80 Zentimeter bis 3 Meter gewährleistet sein.
Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen (§ 110 Absatz 3 BauG und § 42 Absatz 2 BauV).
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten.