Jonen bittet um Einhalten der Ruhezeiten
Wie die Gemeinde Jonen berichtet, wird die Bevölkerung gebeten, die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten.

Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Jonen aufmerksam gemacht: In den Wohngebieten ist von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr (samstags ab 18 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren, Betrieb von Baumaschinen und so weiter) untersagt.
Von 22 bis 7 Uhr ist im Freien, in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie wetterbedingt dringende Arbeiten durch Landwirtschafts- und Gemüsebaubetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.
Lautsprecher, Megafone und andere Verstärkungsanlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderats verwendet werden. Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Widerhandlungen gegen die Vorschriften können mit Bussen bestraft werden
Die Bevölkerung soll zudem die Öffnungszeiten auf dem Spiel- und Sportplatz (Mittagsruhe 12 bis 13 Uhr) beachten sowie die weiteren Vorschriften: Die Benutzer dürfen keinen übermässigen Lärm verursachen. Jede unnötige Belästigung der Nachbarschaft ist zu vermeiden.
Das Verwenden von Beschallungsanlagen (Radio, Verstärker) ist den Schulen, den Vereinen und den Veranstaltern von Anlässen vorbehalten und zwar werktags längstens bis 22 Uhr beziehungsweise sonntags bis 18 Uhr für Vereine. Andere Lärmquellen sind untersagt.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet.
Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können vom Gemeinderat mit Geldbussen bis zu 2000 Franken bestraft werden.