Neue Verordnung betrifft auch Hundehalter in Niederwil AG
Wie die Gemeinde Niederwil AG mitteilt, wird die Hundetaxe für alle Hunde, die per Stichtag 30. April auf dem Gemeindegebiet gemeldet im Mai erhoben.
Per 1. März 2024 trat die neue Hundeverordnung in Kraft. Hundehaltende, die jeweils nach dem Stichtag 30. April zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe neu erst im darauffolgenden Jahr bezahlen.
Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern.
Es werden somit weder halbe Taxen verrechnet noch zurückbezahlt.
Die Hundetaxe beträgt weiterhin 120 Franken
Zuzüger aus anderen Kantonen und aus dem Ausland müssen für das jeweils laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
Die Hundetaxe wird wie bisher für alle Hunde, die per Stichtag 30. April auf der Gemeinde gemeldet sind, im Mai erhoben. Sie beträgt weiterhin 120 Franken.