In Mägenwil wird die Hundesteuer für 2022/2023 fällig
Wie die Gemeinde Mägenwil angibt, werden am 1. Mai 2022 die Hundetaxen für 2022/2023 fällig. Änderungen in der Hundehaltung sind umgehend mitzuteilen.
Am 1. Mai 2022 werden in der Gemeinde Mägenwil die Hundetaxen für 2022/2023 fällig. Für bereits bei der Gemeinde registrierte Hunde werden die durch den Regierungsrat festgelegten Taxen von zwölf Franken pro Hund per Rechnung eingefordert.
Die Rechnungsstellung erfolgt circa Mitte Mai 2022 aufgrund der bei der Gemeindekanzlei geführten und mit der Amicus-Datenbank abgeglichenen Hundeliste.
Personen, welche die Hundehaltung seit der letzten Registrierung aufgegeben haben, werden gebeten, dies der Gemeindekanzlei umgehend, falls nicht bereits erledigt, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen und den Todesfall oder Halterwechsel des Hundes zusätzlich in der Amicus-Datenbank zu mutieren.
Für Hunde (beispielsweise Blindenführhunde, Diensthunde im Einsatz), welche von der Hundetaxe befreit sind, ist der entsprechende Nachweis der Gemeindekanzlei vorzulegen, andernfalls muss die volle Taxe entrichtet werden. Hunde von Angehörigen privater Sicherheitsdienste sowie Sanitätshunde sind nicht von der Hundetaxe befreit. Für diese Hunde ist die volle Hundetaxe zu bezahlen.