Neue Umsatzgrenze im Bündner Härtefall-Fonds

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Die Bündner Regierung hat im Covid-19-Härtefallfonds, der im Mai eingerichtet wurde, Änderungen vorgenommen. Die Anmeldefrist wurde verlängert und die Obergrenze erhöhte.

Regierung Graubünden
Der Garten der Graubündner Regierungsgebäude in Chur. - Medienmitteilung Kanton Graubünden

Der Fonds im Umfang von zehn Millionen Franken dient der Minderung von wirtschaftlichen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Kleinere Unternehmen können mit À-fonds-perdu-Beiträgen bis zu 30'000 Franken unterstützt werden.

Die Regierung verlängerte nun die Frist von ursprünglich Ende Juli bis zum 18. Oktober 2020, wie sie am Donnerstag mitteilte. Ausserdem erhöhte sie die Umsatzgrenze. Neu können Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 3,75 Millionen Franken eine Unterstützung beantragen. Die bisherige Obergrenze lag bei 2,5 Millionen Franken.

Die Unternehmen hätten in ihrem Gesuch genau darzulegen und zu begründen, weshalb bei ihnen ein Härtefall beziehungsweise eine besonders schwere Betroffenheit infolge des Coronavirus vorliege, schrieb die Regierung. Dem Gesuch sind die erforderlichen Unterlagen beizulegen.

Weiter informierte die Regierung am Donnerstag, dass sie ein Konzept für die Eventualplanung einer zweiten Coronavirus-Welle in Graubünden zur Kenntnis nahm.

Das Konzept «Covid-19-Pandemie: Eventualplanung für eine zweite Welle im Kanton Graubünden» basiert laut Behördenangaben auf den bisher gemachten Erfahrungen in der Pandemiebekämpfung und gilt als Grundlage für die Vorbereitung einer möglichen zweiten Welle. Anhand von drei möglichen Szenarien werden darin mögliche Herausforderungen aufgezeigt.

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