Tatverdächtiger im Tötungsdelikt in Spreitenbach AG bleibt in Haft

Im Tötungsdelikt in Spreitenbach AG vom Februar 2022 bleibt der mutmassliche Täter in Untersuchungshaft.

Das alte Gemeindehaus in Spreitenbach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der 56-jährige Schweizer steht im dringenden Tatverdacht, einen 74-jährigen Deutschen erstochen zu haben. Hintergrund ist offenbar eine Liebesbeziehung zu einer Prostituierten.

Die Beschwerdekammer des Obergerichts hiess eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Baden gegen die vom Zwangsmassnahmengericht verfügte Haftentlassung gut.

Das geht aus einem am Montag, 5. Dezember 2022, publizierten Entscheid des Obergerichts hervor.

Angesichts der bisherigen Ermittlungen sei ohne Weiteres davon auszugehen, dass der Beschuldigte am 12. Februar 2022 den Deutschen in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Spreitenbach getötet habe.

Der Beschuldigte hat das Opfer durch Messerstiche getötet

Das Opfer wurde durch zahlreiche Messerstiche getötet, wie in den Erwägungen der Beschwerdekammer weiter steht.

Auch der Beschuldigte wurde bei der Tat durch drei Messerstiche im Bereich des Oberkörpers verletzt. Ein Rettungshelikopter flog ihn in ein Spital.

Der Beschuldigte sieht sich gemäss Beschwerdekammer mit dem fundiert begründeten Vorwurf der vorsätzlichen Tötung oder des Mords konfrontiert.

Das öffentliche Interesse an der Aufklärung dieses Verbrechens sei sehr gross.

Hintergrund: Eine Liebesbeziehung

Die Staatsanwaltschaft deutet an, dass sie eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren beantragen wolle.

Im Übrigen besteht gemäss Beschwerdekammer bei Freilassung aus der Untersuchungshaft eine Fluchtgefahr. Der Mann könnte sich ins Ausland absetzen. Er stehe nämlich vor einem «Scherbenhaufen».

Hintergrund des Tötungsdelikts ist offenbar eine nicht nach dem Willen des Beschuldigten verlaufene Liebesbeziehung zu einer Frau.

Diese soll dem Beschuldigten einen Tag vor der Tat mitgeteilt haben, dass sie nicht alleine sei.

Die Frau war in einer Liebesbeziehung mit dem Getöteten

Am Wohnort der Frau sah er gleichentags, wie diese mit dem vermeintlichen, ihm damals noch nicht namentlich bekannten «Nebenbuhler» wegfuhr, wie es in den Erläuterungen der Beschwerdekammer des Obergerichts heisst.

Der Beschuldigte lebt seit September 2021 getrennt von seiner in einen ausländischen Staat zurückgekehrten Ehefrau.

Er suchte Kontakt zu Prostituierten – und verliebte sich so in die Frau.

Diese sagte gemäss Beschwerdekammer wiederholt aus, nicht mit dem Beschuldigten, sondern mit dem getöteten Deutschen in einer langjährigen Liebesbeziehung gestanden zu haben.