Plangenehmigungsverfahren für Flawa-Areal Ost eingeleitet

Wie die Gemeinde Flawil mitteilt, gab es gegen den Sondernutzungsplan Flawa-Areal Ost keine Einsprachen. Die Post verkauft ihren Anteil am Gemeindehaus.

Gemeindehaus in Flawil. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Referendum ist ein Grundpfeiler unserer direkten Demokratie. Es gibt der Bevölkerung das Recht, beispielsweise über ein neues Reglement oder über Beschlüsse des Gemeinderates eine Urnenabstimmung zu verlangen.

Referendumspflichtige Erlasse oder Entscheide werden dem fakultativen Referendum unterstellt.

Innert der 40-tägigen Frist kann in Flawil mit 300 Unterschriften von Stimmberechtigten eine Urnenabstimmung erwirkt werden.

Sondernutzungsplan Flawa-Areal Ost

Das «Flawa-Areal Ost» soll der Wohnnutzung zugeführt werden.

Dazu wurden Sondernutzungspläne und ein Teilstrassenplan erarbeitet und nach der Genehmigung durch den Gemeinderat öffentlich aufgelegt.

Fakultatives Referendum abgeschlossen

Nachdem während der öffentlichen Auflage keine Einsprachen eingegangen sind, wurde der Sondernutzungsplan Flawa-Areal Ost dem fakultativen Referendum unterstellt.

Vom 6. Mai bis 14. Juni 2024 unterstand der Sondernutzungsplan dem fakultativen Referendum.

Innert der Referendumsfrist wurde keine Urnenabstimmung verlangt. Somit kann das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet werden.

Erwerb Stockwerkeigentumsanteil Post

Das Gemeindehaus mit der Postfiliale gehört zu einem grösseren Anteil der Gemeinde Flawil und mit einem kleineren Anteil der Schweizerischen Post.

Die Post Immobilien AG, welche sämtliche Liegenschaften der Post verwaltet, beabsichtigt ihren Stockwerkeigentumanteil zu einem Preis von 1,6 Millionen Franken an die Gemeinde Flawil zu veräussern.

Gleichzeitig soll eine Rückmiete, welche eine Mietdauer von fünf Jahren und eine Verlängerungsoption von weiteren fünf Jahren vorsieht, abgeschlossen werden.

Dadurch bekräftigt die Post weiterhin ihr Interesse an einer Postfiliale in Flawil.

Kaufverträge können unterzeichnet werden

Vom 6. Mai bis 14. Juni 2024 unterstand der Kauf respektive der Kaufvertrag dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist lief unbenutzt ab.

Somit können die Verträge unterzeichnet und die Erwerbs- und Mietmodalitäten umgesetzt werden.