Gemeinde kritisiert GZO-Pläne und warnt vor Risiken

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Die Gemeinde Rüti unterstützt den neuen GZO-Verwaltungsrat, warnt aber vor finanziellen Risiken und empfiehlt ein Nein zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung.

Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Rüti ZH mitteilt, unterstützen die Gemeinden Bubikon und Rüti die Neubesetzung des Verwaltungsrats der GZO Spital Wetzikon AG. Die grossen Herausforderungen bleiben aber bestehen, und die neue Crew muss bald Antworten auf bisher offene Fragen liefern.

Eine ausserordentliche Generalversammlung der GZO-Aktionärsgemeinden hat am Mittwochabend, 16. April 2025, den Verwaltungsrat komplett erneuert:

«Das neu bestellte Gremium überzeugt durch medizinisches und betriebswirtschaftliches Know-How, Erfahrung sowie eine gute Vernetzung und kann damit einem erweiterten Blickwinkel einbringen», halten die beiden Aktionärsgemeinden Bubikon und Rüti fest.

Zum neuen Verwaltungsratspräsidenten ist Andreas Mika gewählt geworden. Dass er diese schwierige Aufgabe übernimmt, begrüssen die Gemeinden Bubikon und Rüti: Er ist aufgrund seiner bisherigen Beratungstätigkeit für den Ausschuss der GZO-Aktionärsgemeinden gut mit dem Thema vertraut. Allerdings, so die beiden Gemeinden, hätte Mika früher in den Ausstand treten sollen, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.

Unbeantwortete Fragen zur Spital-Neubau-Baustelle und Wunschdenken

Im Vergleich zu den anderen Aktionärsgemeinden schätzen Bubikon und Rüti die künftige Entwicklung der GZO Wetzikon Spital AG wesentlich pessimistischer ein: Mit dem zusätzlichen Kapital von 50 Millionen Franken – das die GZO von den Aktionärsgemeinden beantragt – ist keineswegs sichergestellt, dass ein Konkurs abgewendet werden kann.

Ohne Zustimmung der Gläubiger zum vorgeschlagenen Schuldenschnitt von rund 70 Prozent ist die Investition der Gemeinden obsolet. Selbst wenn eine Sanierung gelingt, ist es fraglich, ob und wie ein nachhaltig wirtschaftlicher Betrieb des Spitals sichergestellt werden kann. Auch verbleibt die zentrale und ungeklärte Frage, was mit dem unvollendeten Spital-Neubau passieren soll.

Darüber hinaus werde ein Spitalverbund mit anderen Spitälern als konkrete Perspektive dargestellt. Dem sei aber nicht so: Nach Ansicht der Gemeinden Bubikon und Rüti handle es sich beim Szenario Spitalverbund um ein «Wunschdenken» des Spitals Wetzikon.

Weiter wird darauf verwiesen, dass der Kanton für die Planung und Finanzierung der Spitäler zuständig sei. Für die Gemeinden gelte es, die kommunalen Aufgaben Langzeitpflege und Rettungsdienst sicherzustellen.

Die Stimmberechtigten haben das letzte Wort

In allen Aktionärsgemeinden der GZO haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort bei der Kapitalerhöhung für die GZO AG. Die Gemeinderäte von Bubikon und Rüti empfehlen ihren Stimmberechtigten, den jeweiligen Gemeindeanteil an einer Kapitalerhöhung von insgesamt 50 Millionen Franken abzulehnen.

In Bubikon entscheidet eine Gemeindeversammlung am 11. Juni 2025 über den Anteil in Höhe von 3,12 Millionen Franken. In Rüti treffen die Stimmberechtigten ihre Entscheidung über eine Beteiligung von 6,72 Millionen Franken an einer Urnenabstimmung vom 30. November 2025.

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