Für Rain wurde ein Parkierreglement ausgearbeitet
Wie die Gemeinde Rain mitteilt, wurde für die Gemeinde ein Parkierreglement ausgearbeitet. Dazu kann bis Ende Februar 2023 Stellung genommen werden.
In Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplanungsbüro Viaplan AG wurde für die Gemeinde Rain ein Parkierreglement ausgearbeitet.
Es soll als Ergänzung zum Strassenverkehrsgesetz, Verkehrsregelverordnung und Signalisationsverordnung die Grundlage für das Parkieren auf öffentlichem Grund in Rain bilden.
Mit dem Reglement soll eine Grundlage für eine umsichtige Lösung geschaffen werden, damit das aktive Vereins- und Dorfleben nicht beeinträchtigt wird.
Das Parkieren im Bereich Sportplatz soll weiterhin kostenlos möglich sein.
Ein Nachtparkverbot von drei bis fünf Uhr an Werktagen
Damit öffentliche Parkplätze nicht durch Anwohner, welche sich einen Mietparkplatz sparen möchten, missbraucht werden, soll ein Nachtparkverbot von drei bis fünf Uhr an Werktagen gelten.
Wer trotzdem an Werktagen zwischen drei bis fünf Uhr in der Nacht auf den öffentlichen Parkplätzen parkieren möchte, kann dies mit einer Parkkarte gebührenpflichtig tun.
Bei der Zentrumsüberbauung soll die Benützung der Einstellhalle zum Schutz des Gewerbes und Besucher während der ersten vier Stunden gratis möglich sein.
Zum Parkierreglement kann Stellung genommen werden
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Parkierreglement konträre Meinungen auslösen kann.
Ziel ist es, eine zweckmässige Lösung zu gewährleisten ohne gravierende Einschränkungen für das aktive Dorf- und Vereinslebens.
Zum Parkierreglement kann bis Ende Februar 2023 Stellung genommen werden. Diese sind an den Gemeinderat Rain oder per E-Mail zu senden.