Horgen: Gebäude erhält Denkmalschutz

Gemeinde Horgen
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Pfnüselküste,

Der Gemeinderat Horgen hat das Gebäude Assek.Nr. 1985 unter Denkmalschutz gestellt.

Horgen
Ein Blick auf die Gemeinde Horgen ZH am Zürichsee. - Keystone

Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss Nr. 171 vom 7. Juni 2021 das Gebäude Assek.Nr. 1985 auf dem Grundstück Kat.Nr. HN11931 an der Neugasse 8 und 10, mittels einem verwaltungsrechtlichen Vertrag gemäss § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die übrigen Akten liegen ab dem 11. Juni 2021 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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