Teilrevision der Gefahrenkarte Bödeli

Die Gefahrenkarte Bödeli zeigt alle von Naturgefahren gefährdeten Flächen in den Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten bei Interlaken, Unterseen und Wilderswil.

Natur
Natur (Symbolbild) - Unsplash

Die bisherige Gefahrenkarte war nicht mehr aktuell, was Baugesuche in Naturgefahrengebieten erschwerte.

Bei jedem Baugesuch muss das Risiko eines Schadenfalls geprüft werden. Das zentrale Instrument für diese Prüfung ist die Gefahrenkarte. Diese zeigt, welche Fläche mit welcher Intensität und welcher Wahrscheinlichkeit von einer Naturgefahr bedroht ist. Die Gefahrenkarte Bödeli wurde im 2007 für die fünf Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten bei Interlaken, Unterseen und Wilderswil erstellt. Inzwischen wurden grosse Hochwasserschutzprojekte wie Lütschine, Saxetbach oder Herreney realisiert, so dass die Gemeinden eine Revision der Gefahrenkarte veranlassten.

Entschärfung der Gefährdung in der Talebene

Die Revision beschränkt sich auf Wassergefahren im dauerhaft besiedelten Gebiet. Übrige Naturgefahren wie Lawinen oder Rutschungen wurden bei der Revision nicht neu beurteilt. Die bisher ausgeführten Massnahmen zeigen Wirkung. Entlang der Lütschine wird die Gefährdung zu einem grossen Teil von mittel auf gering reduziert, am Saxetbach von hoch auf mittel. Neuere, präzisere Grundlagen haben zudem zu einer Verkleinerung der Gefährdungszonen entlang des Thuner- und Brienzersees geführt. In den letzten zehn Jahren ist das Fachwissen über Naturgefahren stets gewachsen. Dank dem Einsatz der neuesten Erkenntnisse wurden neue Gefahrenzonen entdeckt, insbesondere entlang des Lombachs auf der Höhe des Campings Alpenblick. Die Schwellenkorportation Unterseen war in den Erarbeitungsprozess der Gefahrenkarte involviert und hat aufgrund dieser neuen Erkenntnisse bereits eine Studie für mögliche Hochwasserschutzmassnahmen veranlasst.

Baugesuche in Naturgefahrenbereichen und Objektschutzmassnahmen vereinfacht

Dank der revidierten Gefahrenkarte werden Baugesuche in Gebieten mit entschärfter Gefährdung vereinfacht. Auch in Gebieten ohne Entschärfung stützt sich die Gefahrenbeurteilung nun auf bessere Grundlagen: Für den gesamten Perimeter wurden Fliesstiefen-, Fliessgeschwindigkeits- und Wasserkotenkarten aus den Modellen, die der Gerfahrenkarte zugrunde liegen, erstellt. Mit diesen können nun Objektschutzmassnahmen mit geringerem Aufwand geplant und durch die Behörden geprüft werden.

Gefahrenkarte ab sofort gültig

Die neue Gefahrenkarte ist ab sofort für die Beurteilung von Baugesuchen und die Planung von Objektschutzmassnahmen gültig. Sie ist bei den Gemeinden in Papierform und digital vorhanden und kann auf Wunsch eingesehen werden. Zurzeit wird sie auf dem Geoportal des Kantons sowie auf dem RegioGIS aktualisiert, so dass sie ab Ende Juli auch online verfügbar ist.

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