Standortgefährdung durch Naturgefahren – Thema in Wattwil

Zwei aktuelle Ereignisse vom Juni und Juli 2024 zeigen, wie schnell die Gemeinde von Naturereignissen verwüstet werden kann. Massnahmen sind dringend nötig.

Blick auf die Churfirsten von Wattwil aus. -

Wie die Gemeinde Wattwil schreibt, haben auch in diesem Jahr Naturereignisse zu reden gegeben. Schweizweit und in der europäischen Nachbarschaft haben Starkniederschläge zu ansteigenden Pegelständen bei Gewässern oder zu Murgängen geführt.

Auch wenn jedes Ereignis immer unter ganz spezifischen Umständen zustande kommt, so haben sie alle eines gemeinsam, es hinterlässt eine Spur der Verwüstung.

Zwei Ereignisse in der Gemeinde zeigen, wie schnell Verwüstung eintreten kann

Wie rasch lokaler Starkregen zu Überschwemmungen und Schäden führen können, zeigen zwei aktuelle Ereignisse vom Juni und Juli 2024 in der eigenen Gemeinde, bei welchen der Hegisbach südlich Ulisbach über die Ufer getreten ist.

Zur Schadenabwehr sowie für Aufräumarbeiten mussten die Feuerwehr Wattwil/Lichtensteig, die Regionale Zivilschutzorganisation Toggenburg (RZSO) sowie das Bauamt der Gemeinde beigezogen werden.

Nach schweren Unwettern in den Jahren vor und nach dem Millennium wurden schweizweit Abklärungen zu den Naturgefahren getätigt. Der Bund hat seither mehrere Milliarden Franken in Grundlagen, Planungen und bauliche Schutzmassnahmen investiert.

Auch der Kanton St.Gallen hat eine Gefahrenkarte zu den gravitativen Naturgefahren (u.a. Hochwasser) erarbeitet. Diese zeigt auf, in welchen Gebieten eine Gefährdung (im Baugebiet) und mit welcher Intensität besteht.

Aufgabe der Behörden, Bevölkerung und Gebäudebestand zu schützen

Aufgrund der mehrjährigen Entwicklung und der diesjährigen Hochwasser sind Diskussionen angelaufen, ob die Naturgefahrenabklärungen noch ausreichend sind. In der Tendenz von intensiveren Niederschlägen dürften die Auswirkungen eher stärker ausfallen, als dies in den bestehenden Grundlagen ausgewiesen ist.

Die Behörden haben die Aufgabe, mit generellen oder übergeordneten Massnahmen die Bevölkerung und den Gebäudebestand zu schützen.

Im Grundbuchkreis Wattwil (ohne Krinau) gab es per 1. Januar 2024 3822 Gebäude mit einem Neuwert von total 3’186’803’900 Franken. Ein Teil dieser Summe – nämlich des Gebäudebestandes im Talboden von Wattwil – ist bei Hochwasser betroffen (Flutung von Kellern, Tiefgaragen, Erdgeschossen).

Gemäss einem gemeinsamen Analysetool der Universität Bern und der Mobiliar-Versicherung wären in Wattwil tangiert: rund ein Fünftel des Gebäudebestandes, rund 45 Prozent der Gebäudewerte und der Personen sowie rund zwei Drittel der Arbeitsplätze.

Stichwort «Wiederkehrperiode»: 100 oder mehr Jahre

Die Gebäudeversicherung St.Gallen vermittelt in einer Broschüre umfassende Informationen für Grundeigentümer rund um die Themen Hochwasser und Überschwemmung – Interessierte finden einen Link dazu auf der Gemeindeseite hinterlegt.

Es ist zu beachten, dass gewisse Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit und den Schutz des Gebäudes erfüllt sein müssen, damit von einem uneingeschränkten Versicherungsschutz profitiert werden kann.

Ein Gebäude ist gegen Hochwasser/Überschwemmung dann ausreichend geschützt, wenn es zumindest vor einem hundertjährlichen Ereignis (Wiederkehrperiode 100 oder mehr Jahre) geschützt ist.

Online-Check selbstständig möglich und empfehlenswert

Mit baulichen Vorkehrungen (zum Beispiel. Abschirmung oder Abdichtung) und Unterhaltsmassnahmen (zum Beispiel Abläufe freihalten oder Entwässerungsleitungen spülen) können Gebäude wirkungsvoll gegen Überschwemmungen geschützt werden.

Wasserschäden, die auf regelmässig wiederkehrende Hochwasserstände zurückzuführen sind, sind nicht durch die GVSG gedeckt. Wie gefährdet ein Standort ist, kann auch in einem Online-Check geprüft werden – ein Link dazu ist ebenfalls auf der Gemeindeseite angeführt.

Für Grundeigentümer lohnt es sich in jedem Fall regelmässig die Situation zu beurteilen. Nebst Hochwasser von Bächen können auch durch Starkregen verursachte Oberflächenwasser eine entsprechende Gefährdung oder Schäden auslösen.