Feuer

Gurmels: Feuer im Freien und im Kamin

Gemeinde Gurmels
Gemeinde Gurmels

Murten,

Gurmels erinnert daran, dass die Verbrennung von Abfällen in Wald, Feld und Garten im Grundsatz gesetzlich verboten ist.

Jersey
Ein Feuer lodert (Symbolbild). - Pixabay

Jedes Jahr, insbesondere im Herbst und Winter, wird eine Zunahme der Verbrennung von Abfällen im Freien beobachtet.

Daher ist es wichtig, daran zu erinnern, dass diese Praxis in Wald, Feld und Garten im Grundsatz gesetzlich verboten ist. Selbstverständlich dürfen auch in Cheminées und Schwedenöfen keine Abfälle verbrannt werden. 

Verbrennen im Freien 

Im Freien dürfen lediglich kleine Mengen von pflanzlichen Abfällen aus Wald, Feld und Garten verbrannt werden, vorausgesetzt, sie sind so trocken, dass sie nur wenig Rauch verursachen. Auch muss die meteorologische Lage berücksichtigt werden.

Bei Wind oder bei Inversionslagen, wo der Rauch nicht oder nur schlecht aufsteigen  kann, ist jegliche Feuerung zu unterlassen. 

Es gilt auch zu bedenken, dass das Verbrennen solcher Abfälle meist unnötig ist und Mensch und Umwelt mit Feinstaub (PM10 und PM2,5) belastet, was zu Atembeschwerden und Erkrankungen der Atemwege und Lungen führen kann. Auch werden die Böden und  das Grundwasser belastet. 

Für wenige besondere Situationen sind Ausnahmen erlaubt

Das Amt für Wald und Natur kann Bewilligungen für das Verbrennen von Waldabfällen (bei Holzschlagarbeiten) erteilen, unter strikten Bedingungen. 

Der Pflanzenschutzdienst von Grangeneuve kann das Verbrennen von gefährlichen Pflanzen (Neophyten) anordnen. 

Insbesondere in Wohnquartieren soll auf das Verbrennen auch von trockenem Garten- und Heckenabraum im Freien ganz verzichtet werden. Bitte die Grünabfuhr nutzen oder die Kompostiermöglichkeit anwenden. 

Verbrennen im Kamin 

Auch in Cheminées und Schwedenöfen und selbstverständlich auch im Grill oder in der Feuerstelle, ist nur das Verbrennen von geeignetem Brennholz erlaubt, denn auch bei diesen Anlagen wird Rauch und Feinstaub freigesetzt. 

Ausschliesslich mindestens zwei Jahre lang getrocknetes Brennholz verwenden. Auch sollten die Scheite weniger als 10 cm Durchmesser haben, damit diese gut und vollständig verbrennen.

Insbesondere beim Anfeuern entsteht viel Rauch. Dies kann verhindert oder minimiert, indem die Scheite so aufgeschichtet wird, dass sie oben anzuzünden ist und das Feuer sich von oben nach unten entwickelt. 

Verbrennung anderer Abfälle 

Holz von Baustellen oder alten Möbeln (bemaltes, lackiertes, behandeltes oder schmutziges Holz) setzt sehr giftigen Rauch frei. Das gleiche gilt natürlich auch für jegliche Abfälle wie Plastik, Verpackungsmaterial, Müll, Kehricht, usw.

Auch die Asche aus solchen Verbrennungen beinhaltet hoch toxische Rückstände, welche bei der Freisetzung im Freien sich sogar in der Nahrungskette Wiederfinden. 

Nur die Verbrennung in Kehrichtverbrennungsanlagen ermöglicht das hochgradige Ausfiltern und Zurückhalten von Schadstoffen jeglicher Art. 

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