Regierungsrat genehmigt Teilrevision der Horwer Ortsplanung
Horw kommt mit der Ortsplanung voran: Der Regierungsrat genehmigt die Teilrevision mit wenigen Ausnahmen – Einsprachefrist läuft.

Wie die Gemeinde Horw mitteilt, haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Horw der Teilrevision der Ortsplanung am 3. März 2025 letzten Jahres mit knapp 69 Prozent Ja-Anteil zugestimmt.
Der Regierungsrat hat nun die Teilrevision genehmigt. Die dagegen gerichteten Beschwerden hat der Regierungsrat abgewiesen.
Von der Genehmigung ausgenommen sind eine Zonenfestlegung im Gebiet Underhasli sowie die Zone für öffentliche Zwecke und die Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Bereich der Seebucht Horw.
Hier sind weitere Abklärungen erforderlich, der Regierungsrat wird darüber sowie über die dagegen gerichteten Beschwerden zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Entscheid befinden. Bevor die Teilrevision der Ortsplanung rechtskräftig wird, besteht eine 20-tägige Einsprachefrist.