Meilen passt Reglement und Tarif des Parkhauses Dorfplatz an
Der Gemeinderat Meilen hat Neuerungen im Benützungsreglement und dem Gebührentarif des Parkhauses Dorfplatz beschlossen.
Der Gemeinderat Meilen hat an seiner Sitzung vom 9. Juli 2024 unter anderem eine Anpassung des Reglements und der Tarife des Parkhauses Dorfplatz beschlossen. Das Benützungsreglement Parkhaus Dorfplatz wird per 9. Juli 2024 erlassen und per 1. August 2024 in Kraft gesetzt.
Der Nettomietzins für Dauermietparkplätze (ohne Ladestationen) im Parkhaus Dorfplatz wird bei Neuvermietungen auf 200 Franken pro Monat und Parkplatz zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt. Mit aktuellem Mehrwertsteuersatz von 8,1 % beträgt der Mietzins 216.20 Franken pro Monat und Parkplatz.
Neue Nettomietzinse für Elektroparkplätze
Der Nettomietzins für Dauermietparkplätze mit Ladestationen (Elektroparkplätze) im Parkhaus Dorfplatz wird auf 250 Franken pro Monat und Parkplatz zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt. Mit aktuellem Mehrwertsteuersatz von 8,1 % beträgt der Mietzins 270.25 Franken pro Monat und Parkplatz.
Der bezogene Ladestrom, die Kosten für die Mess- und Abrechnungsdienstleistungen sowie die An- und Abmeldungskosten rechnet die iNFRA direkt mit dem Parkplatzmieter ab. Diese Kosten werden von der iNFRA festgelegt.
Kurz- und Langzeitparkplätze im Überblick
Der bisherige Abschnitt «Parkhaus Dorfplatz» des Artikel 60 des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Meilen (SRM 600.21) wird wie folgt ersetzt: Parkhaus Dorfplatz – Bahnhofstrasse 35, Montag bis Samstag, 07.00 – 19.00 Uhr, Kurzzeitparkplätze maximal zwei Stunden (Ebenen -2, -3 und -4).
Erste halbe Stunde – gratis, ab halber Stunde bis und mit zweiter Stunde pro halbe Stunde – 0.50 Rappen, bei Zeitüberschreitung ab dritter bis und mit 72. Stunde für jede weitere Stunde (auch angebrochen) – 5 Fraknen; bei Zeitüberschreitung ab 73. Stunde Bearbeitungsgebühr sowie für jede weitere Stunde – 5 Franken.
Langzeitparkplätze könen maximal 72 Stunden belegt werden (Ebenen -5 und -6), erste halbe Stunde – gratis, ab halbe Stunde bis und mit dritter Stunde pro halbe Stunde – 0.50 Rappen, ab vierte bis und mit 72. Stunde für jede weitere Stunde (auch angebrochen) – 3 Franken, bei Zeitüberschreitung ab 73. Stunde Bearbeitungsgebühr sowie für jede weitere Stunde – 5 Franken, übrige Zeit inklusive Feiertage pro Stunde – 0.50 Rappen, Tageskarte (ein bis maximal zehn Tage am Stück) pro Tag – 18 Franken, Strombezug Kurzzeitparkplätze pro kWh: Move-Tarif zuzüglich. 0.30 Rappen, Umtriebsentschädigung bei Verlust der Mieterkarte – 20 Franken.
Regelungen bei Regelverstössen
Die Gemeinde Meilen kann bei Verletzung des Benützungsreglements nebst den entstandenen Kosten (insbesondere für die Schadensbehebung) eine zusätzliche Umtriebsentschädigung von pauschal 100 Franken verlangen. Artikel 60 des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Meilen unter «Parkhaus Dorfplatz» wird wie folgt ergänzt: Umtriebsentschädigung gemäss Benützungsreglement Parkhaus Dorfplatz Artikel 7: 100 Franken.
Das Verlassen des Parkhauses ohne Entrichtung der Parkgebühr ist nicht gestattet und wird verfolgt. Wird ohne gültige Parkberechtigung geparkt oder die Höchstparkdauer von 72 Stunden überschritten, so wird dies als Missbrauch geahndet.
Die fehlbare nutzende Person hat zudem eine Umtriebsentschädigung von 100 Franken zu entrichten.