Greppen publiziert Änderungen bei den Sozialversicherungen
Wie die Gemeinde Greppen bekannt gibt, gibt es seit dem Anfang 2023 eine Reihe von Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen.
An der ersten Stelle ist die Erhöhung der Familienzulagen.
Die Zulagen betragen neu 210 Franken für Kinder bis zwölf Jahre, 260 Franken für Kinder von 12 bis 16 Jahren und 260 Franken Ausbildungszulagen für Kinder von 15 bis 25 Jahren, wenn sich das Kind in einer nachobligatorischen Ausbildung befindet.
Die einmalige Geburts- und Adoptionszulage von 1000 Franken bleibt gleich.
AHV- und IV-Rentenbezüger (Alters- und Hinterlassenenversicherung und Invalidenversicherung) erhalten ab dem Jahr 2023 höhere Renten.
Erhöhung der Hilflosenentschädigung und des Assistenzbeitrags der IV
Auch die Ergänzungsleistungen sind gestiegen. Die Hilflosenentschädigung wurde in allen Graden erhöht.
Ebenfalls wurde der Assistenzbeitrag der IV für den täglichen Stunden- sowie auch der Nachtansatz erhöht.
Die Grenzbeiträge für den Erwerbsersatz für Militärdienst und Elternschaft sind auf maximal 220 Franken pro Tag gestiegen.
Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag beträgt ab dem Jahr 2023 514 Franken (EO – Erwerbsersatzordnung).
Arbeitslosenversicherung: Wegfall Solidaritätsprozent
Für Lohnbestandteile über 148‘200 Franken werden ab 2023 keine ALV-Beiträge (Arbeitslosenversicherung) mehr erhoben.
Arbeitgeber, Selbstständige und Nichterwerbstätige profitieren ab 2023 von tieferen Verwaltungskosten.
Adoptionsurlaub wird eingeführt
Unter Umständen haben Adoptionspaare neu Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Adoptionsurlaub.
Der Urlaub ist innerhalb des ersten Jahres nach der Aufnahme des Kindes zu beziehen.
Detailliertere Informationen über die erwähnten Änderungen sowie die entsprechenden Merkblätter können bei der AHV-Zweigstelle Greppen per E-Mail oder telefonisch erhalten werden und im Internet auf der Webseite der WAS Ausgleichskasse Luzern.