Jenins verlängert die Planungszone für Mobilfunkanlagen
Wie die Gemeinde Jenins mitteilt, wird die Planungszone betreffend Mobilfunkantennenanlagen bis zum 17. Mai 2025 verlängert.
Derzeit ist in der Gemeinde Jenins eine vom Gemeindevorstand am 17. Mai 2022 erlassene Planungszone mit dem Planungsziel «Prüfung des Erlasses von Bestimmungen und Festlegungen betreffend Mobilfunkantennenanlagen in der kommunalen Nutzungsplanung» in Kraft.
Die Planungszone umfasst Gebiete mit Schutzobjekten des Ortsbild-, Natur- und Heimatschutzes.
Der Planungszone unterstellt wird zudem die Erstellung von neuen visuell wahrnehmbaren Mobilfunkanlagen, welche in Wohn-, Misch- und Zentrumszonen sowie in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ideelle Immissionen verursachen können.
Die Planungszone wird um zwei weitere Jahre verlängert
Gemäss dem kantonalen Raumplanungsgesetzes hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 4. April 2023 beschlossen, die Planungszone um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 17. Mai 2025 mit Verfügung vom 2. Mai 2023 zugestimmt.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte.
Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen.
Nach der kantonalen Genehmigung wird die Planungszone aufgehoben
Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren beziehungsweise an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.
Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone aufgehoben.
Gegen die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.
Weitere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.