Kleinlützel informiert über die Mobilfunkanlage der Swisscom
Wie die Gemeinde Kleinlützel berichtet, hat die Swisscom das Baugesuch für die neue Mobilfunkanlage beim Schulhaus Eich eingereicht.
Die Swisscom hat das Baugesuch für die neue Mobilfunkanlage beim Schulhaus Eich eingereicht. Die Profile sind aufgestellt und die Ausschreibung des Baugesuches erfolgt demnächst.
Die bisherige Mobilfunkantenne auf dem Schulhaus besteht seit den 1990er Jahren. Damit die Versorgung weiterhin gewährleistet werden kann, ist ein Ersatz dieser veralteten Antenne unumgänglich. Der fernmelderechtliche Versorgungsauftrag gemäss Fernmeldegesetz (FMG), Artikel 1 Abs. 2 Bst. a muss sichergestellt werden.
Standort am geeignetsten für eine gute Netzversorgung
Bereits seit dem Jahr 2015 ist der Gemeinderat zusammen mit der Swisscom daran, eine Lösung für den Ersatz der Mobilfunkantenne zu suchen, um die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Die Bevölkerung wurde über dieses Thema auch schon mehrfach an den Gemeindeversammlungen informiert.
Die neue Mobilfunkanlage der Swisscom wird am bisherigen Standort verbleiben, allerdings nicht mehr auf dem Dach, sondern auf dem Boden vor dem Gebäude. Der Gemeinderat hat verschiedene Standorte eingehend prüfen lassen. Der Standort beim Schulhaus ist jedoch am geeignetsten für eine gute Netzversorgung.
Des Weiteren besteht zwischen der Einwohnergemeinde Kleinlützel und der Swisscom ein Dienstbarkeitsvertrag über das Bau- und Benützungsrecht, welcher noch bis ins Jahr 2040 läuft. Diese Dienstbarkeit ist auch im Grundbuch eingetragen.
Neue Antenne nur so hoch wie notwendig
Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Mobilfunkanlage auf öffentlichem Grund erstellt wird und nicht auf einem privaten Grundstück. Dadurch konnte der Gemeinderat direkt darauf Einfluss nehmen.
Die neue Antenne wird zwar höher sein als die bisherige, aber der Gemeinderat konnte mit der Swisscom verhandeln, dass die Antenne nur so hoch gebaut wird, wie es für die optimale Versorgung notwendig ist.
Für die Schulanlage gelten verschärfte NIS-Vorschriften. Gemäss dem Amt für Umwelt Kanton Solothurn liegen die Werte aber weit unter den erlaubten Grenzwerten.
Damit der Mobilfunkmast weniger markant erscheint, besteht der Gemeinderat darauf, dass der Mast mit einer Farbe versehen wird.