Baselbieter Gastfamilien erhalten pauschale Entschädigung
Ab dem 1. Juli 2022 werden Baselbieter Gastfamilien von den Gemeinden für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine pauschal entschädigt.
Neu werden Baselbieter Gastfamilien von den Gemeinden für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine pauschal entschädigt. Die Baselbieter Regierung hat entschieden, die Änderung der Kantonalen Asylverordnung per 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen.
Die Gemeinden hätten die neue Regelung in der Vernehmlassung grundsätzlich gutgeheissen, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag, 14. Juni 2022, mit. Es seien wenige, in erster Linie technische Anpassungen nötig gewesen. So wurde die Mindestaufnahmefrist von 14 auf 30 Tage geändert.
Die Entschädigung beträgt pro Monat für eine Person 220 Franken. Werden zwei oder drei Personen aufgenommen, kommen jeweils 150 Franken hinzu. Ab der Aufnahme von vier Personen sind 670 Franken vorgesehen. Die Pauschale wird aus Bundesgeldern finanziert – für Gemeinden und Kanton entstehen keine Mehrkosten.
Die Entschädigung wird nur ausbezahlt, wenn die aufgenommene Person von der Sozialhilfe unterstützt wird. Für Gastfamilien, die bereits seit mehreren Wochen Flüchtlinge aufgenommen haben, wird rückwirkend eine reduzierte Pauschale ausbezahlt.
Der Kanton Baselland hat gemäss Communiqué bisher 2050 Personen aus der Ukraine aufgenommen. Etwa 70 Prozent der Geflüchteten sind bei Gastfamilien untergekommen.