Hölstein weist auf Verpflichtung zur Schneeräumung hin
Wie die Gemeinde Hölstein informiert, werden Strassen und Wege der Gemeinde durch das Werkhofpersonal nach Prioritätsplan schwarz geräumt und gesalzen.
Es wird wiederum auf die gesetzliche Verpflichtung zur Schneeräumung hingewiesen.
Die Gemeinde ist für die Schnee- und Eisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Trottoirs verantwortlich.
Das Werkhofpersonal ist in den Wintermonaten deshalb durchgehend auf Pikett. Bei Schneefall oder Glatteisgefahr ist das Team meist unbemerkt bereits ab 4.30 Uhr unterwegs.
Strassen und Wege der Gemeinde werden nach Prioritätsplan schwarz geräumt und gesalzen.
Schneeräumung auf eigenem Grund
Private Liegenschaftsbesitzer sind für die Schneeräumung auf eigenem Grund und Boden verantwortlich.
Dies gilt insbesondere auch für öffentliche Gehwege, welche über Privatareal führen.
Ist das Trottoir oder die Strasse zuvor bereits durch die Gemeinde gepflügt worden, darf der Schnee nicht wieder in den öffentlichen Strassenraum zurückgeschoben werden.