In Reigoldswil müssen Hunde an der Leine geführt werden
Wie die Gemeinde Reigoldswil informiert, sind alle Hunde von April bis Juli im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
In Reigoldswil sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, für eine ständige Überwachung der Hunde zu sorgen. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei laufengelassen werden. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sorgen dafür, dass während der Hauptsetz- und Brutzeit von April bis Juli die Hunde an der Leine geführt werden und dass weder Kulturland beeinträchtigt wird noch belange des Waldschutzes oder der Jagd verletzt werden.
Die Gemeinde bittet ausserdem daran zu denken, dass, wenn es wieder wärmer wird, Hunde nicht im Auto zurückgelassen werden sollen. Ein Auto heizt sich in nur wenigen Minuten auf und wird zur Todesfalle für den zurückgelassenen Vierbeiner.