Einheitliche Ersatzabgabe für säumige Luzerner Gemeinden
Luzerner Gemeinden, welche nicht genügend Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen stellen, werden finanziell weniger hart angefasst.

Der Regierungsrat hat sich dafür entschieden, die mit der Zeitdauer steigende Ersatzabgabe durch eine Einheitsabgabe zu ersetzen.
Die Ersatzabgabe betrug bisher pro Tag und nicht aufgenommene Person für die ersten beiden Monate zehn Franken, ab dem dritten bis zum vierten Monat 20 Franken, ab dem fünften bis zum sechsten Monat 30 Franken und ab dem siebten Monat 40 Franken.
Neu werde pro Tag und nicht aufgenommene Person eine einheitliche Abgabe von 15 Franken fällig, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag, 19. Januar 2023, mit.
Die neue Regelung war vom Verband Luzerner Gemeinden (VLG) vorgeschlagen worden. Sie sei in der Kurzvernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst worden, teilte die Staatskanzlei mit.