Biken abseits von Strassen ist in Zeiningen verboten
Wie die Gemeinde Zeiningen angibt, darf im Wald nur auf befestigten Strassen gefahren werden. Es wird gebeten, auf Touren abseits der Strassen zu verzichten.
In Zeiningen gilt das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen als unzulässige nachteilige Nutzung und ist daher verboten.
Im Wald darf grundsätzlich nur auf befestigten Waldstrassen geritten oder gefahren werden.
Zone für Freizeitaktivitäten
Oberhalb des Grieshaldenwegs respektive dem Clubhaus des VMCs (Teil der Parzelle 1098) ist eine Zone für Freizeitaktivitäten ausgeschieden. Dort ist das Biken erlaubt.
Weitere solche Zonen sind in Zeiningen nicht definiert.
Die Gemeinde Zeiningen bittet daher auf Touren abseits der Waldstrassen zu verzichten und Jagdeinrichtungen wie Kirrungen (Anfutterungsstellen) nicht zu beschädigen.