Obermumpf erinnert an die elektronische Umzugsmeldung
Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, kann der Umzug mit «eUmzug» oder direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden.
Mit eUmzug kann man den Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus der heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, muss man volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.
Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht vierzehn Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Obermumpf ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt. Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden.