Wegenstetten: Alle Bautätigkeiten erfordern Bewilligung
Der Gemeinderat stellt eine Zunahme von Bautätigkeiten ohne Baubewilligung fest, sowohl innerhalb der Bauzone als auch ausserhalb in der Landwirtschaftszone.
Wie die Gemeinde Wegenstetten informiert, ist grundsätzlich innerhalb der Bauzone für alle Bauten, die wesentliche Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen nach sich ziehen, sowie für die Beseitigung von Gebäuden eine Bewilligung des Gemeinderates notwendig. Für Bautätigkeiten in der Landwirtschaftszone ist ausserdem die Zustimmung der kantonalen Behörden erforderlich.
Wer ohne gültige Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen baut oder Objekte beseitigt, macht sich strafbar. Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, wird die Baueinstellung verfügt und die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs verlangt. Der Gemeinderat hat zudem Strafkompetenz und kann in Bauangelegenheiten Bussen bis zu 2000 Franken aussprechen. Bei gravierenden Verstössen wird Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet, welche höhere Strafen verfügen kann.
Bewilligte Bauobjekte werden kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen.
Mit der Einhaltung der Bestimmungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten werden allen Beteiligten unnötiger Ärger, Aufwand und Kosten erspart.