Aadorfer Bahnhof Guntershausen wird versetzt und neu gebaut

Wie die Gemeinde Aadorf mitteilt, sollen damit die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt werden. Die Arbeiten sollen ab 2033 starten.

Die Gemeinde Aadorf im Kanton Thurgau. - Aadorf

Das Behindertengleichstellungsgesetz trat seit 1. Januar 2004 in Kraft.

Ende 2024 läuft die Umsetzungsfrist ab, sprich bis zu diesem Zeitpunkt müssen öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht gebaut sein.

Die Gemeinde Aadorf hat die meisten der betroffenen Anlagen und Bauten behindertengerecht umgebaut.

Die Bushaltestellen in Tänikon und Ettenhausen wurden saniert, der Bahnhofplatz und Bushof in Aadorf entspricht ebenfalls den Anforderungen und das Gemeinde- und Kulturzentrum ist seit längerer Zeit bereits behindertengerecht eingerichtet.

Behindertengerechter Zugang am Bahnhof nicht möglich

Auf der Liste der erfolgreich umgesetzten Projekte fehlt bis anhin der Bahnhof Guntershausen.

Mit der heutigen Situation ist die Erstellung eines behindertengerechten Zugangs nicht möglich und daneben weist der Bahnhof noch weitere Mängel auf, weshalb der Bahnhof Guntershausen versetzt und neu gebaut werden soll.

Start der Bauarbeiten ab 2033 geplant

Die SBB wird in den kommenden Jahren ein Vorprojekt ausarbeiten, sodass voraussichtlich ab 2033 mit den Bauarbeiten begonnen wird.

Das BehiG lässt solche Ausnahmen zu, wenn die Verhältnismässigkeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht gegeben ist.

Deshalb bleibt der Bahnhof Gunterhausen bis zur Umsetzung des Bauprojekts im heutigen Zustand und erfährt keine Veränderungen.