Grünabfuhr in Arlesheim bleibt trotz Japankäfer gesichert

Wie die Gemeinde Arlesheim informiert, liegt die Gemeinde in der Pufferzone der Japankäfer-Bekämpfung. Pflanzenmaterial-Transport aus der Zone ist verboten.

Blick auf die Gemeinde Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli

In der vergangenen Woche wurde in den regionalen Medien die notwendige Bekämpfung des Japankäfers thematisiert.

Der Japankäfer ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungspflicht.

Die Gegend um die Grün 80 in Münchenstein wurde nach dem Auffinden einiger Exemplare zur Quarantäneregion erklärt.

Das gesamte Gemeindegebiet von Arlesheim liegt in der Pufferzone für die Quarantäne des Japankäfers in der Grün 80.

Regelung gilt bis Ende September 2024

Gemäss kantonaler Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2024 ist es ab sofort bis zum 30. September 2024 generell verboten, Pflanzenmaterial aus Grünpflege aus der Pufferzone herauszubringen.

Die Grünabfuhr in Arlesheim ist gewährleistet, weil die Verwertung innerhalb der Pufferzone erfolgt (Das Material wird zur Kompostierungsanlage der Stadtgärtnerei Basel in Arlesheim gebracht.).

Die dezentrale Kompostierung auf den Arlesheimer Anlagen und die Verwendung dieser Komposterde unterliegt bis auf Weiteres keinen Einschränkungen.