Münchenstein: Vergütungs- und Verzugszinssätze 2022
In Münchenstein wurden der Vergütungszins für die Gemeindesteuern 2022 bei 0,2 Prozent sowie der Verzugszins bei 5 Prozent unverändert belassen.

Wie die Gemeinde Münchenstein berichtet, hat der Regierungsrat des Kanton Basel-Landschaft beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2022 bei 0,2 Prozent sowie den Verzugszins bei 5 Prozent unverändert zu belassen.
Gemäss Steuerreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein werden die vom Kanton beschlossenen Vergütungs- und Verzugszinssätze für die Gemeindesteuern übernommen.
Zahlt eine steuerpflichtige Person ihre Vorausrechnung oder die definitiv veranlagten Steuern nicht fristgerecht, werden Verzugszinsen von 5 Prozent fällig.
Zinsgutschrift wrd nicht besteuert
Im Gegenzug erhält eine steuerpflichtige Person für vor dem Fälligkeitstermin geleistete Steuervorauszahlungen Vergütungszinsen von 0,2 Prozent.
Im Hinblick auf die weiterhin sehr tiefen Zinssätze an den Finanzmärkten ist der Vergütungszins von 0,2 Prozent für Steuervorauszahlungen nach wie vor attraktiv. Hinzu kommt die Tatsache, dass diese Zinsgutschrift nicht besteuert wird.
Ein attraktiver Vergütungszinssatz soll für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Anreiz bieten, die Steuern frühzeitig zu bezahlen und der Gemeinde damit zur nötigen Liquidität zu verhelfen.