Wikon

Öffentliche Auflage kantonaler Waldentwicklungsplan in Wikon

Nau.ch Lokal
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Wie die Gemeinde Wikon schreibt, kann die Bürgerschaft vom 11. März bis 9. April 2022 Stellung zum kantonalen Waldentwicklungsplan (WEP) nehmen.

Dorfeingang zu der Gemeinde Wikon.
Dorfeingang zu der Gemeinde Wikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Vom 11. März bis 9. April 2022 wird der Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Luzern öffentlich aufgelegt. Personen, Organisationen und Behörden der Gemeinde Wikon sind eingeladen, sich zum Entwurf zu äussern.

Die Ansprüche an den Luzerner Wald sind vielfältig: Er soll Holz produzieren und Lebensraum sein für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Weiter soll er Schutz vor Steinschlag und Rutschungen bieten, aber auch als Erholungsraum dienen. Diese unterschiedlichen Interessen am Wald gilt es zu koordinieren. Hier liefert der WEP Klärung.

Im Kanton Luzern hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) gemäss Waldgesetz den Auftrag, die Waldentwicklungsplanung zu erstellen. Der WEP enthält Angaben über die Entwicklungsabsichten, über die Bewirtschaftung, über Ziele, Handlungsgrundsätze und Massnahmen. Er ist behördenverbindlich. Die Umsetzung erfolgt mittels Beratung, Bewilligungen, Projekten, Verträgen und Verfügungen.

Der revidierte Waldentwicklungsplan

Durch die Teilrevision wird aus den vier bestehenden regionalen WEP ein WEP Kanton Luzern. Damit gelten für die verschiedenen Waldfunktionen und Vorrangfunktionen über das ganze Kantonsgebiet einheitliche Vorgaben. Die Ausscheidung der Vorrangfunktionen Schutzwald, Waldschutzperimeter und Naturvorrang wurden aktualisiert. Die bisherige Vorrangfunktion «Besonderer Wildlebensraum» heisst neu Wildvorrang und wurde aufgrund neuer Kriterien ausgeschieden. Die Ausrichtung bleibt die gleiche: Diese Gebiete sollen möglichst störungsarm bleiben, was für viele verschiedene Wildtiere überlebenswichtig ist. In den WEP neu aufgenommen wurde der Klimawandel.

Die Unterlagen liegen in der Gemeindekanzlei Wikon öffentlich auf und stehen auch digital auf der Webseite von Landwirtschaft und Wald Luzern (lawa lu) zur Verfügung. Eingaben können per E-Mail oder Post an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald eingegeben werden. Der Regierungsrat wird über die Eingaben befinden und anschliessend den WEP erlassen.

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