Kanton Schaffhausen: Polizei warnt vor «Schockanrufen»

Mitte September 2024 sind bei der Schaffhauser Polizei zahlreiche Meldungen über sogenannte betrügerische «Schock-Telefonanrufe» eingegangen.

Die Polizei warnt vor Telefonbetrügern. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitte September 2024 sind vermehrt sogenannte «Schockanrufe» gemeldet worden.
  • Die Kantonspolizei Schaffhausen warnt und klärt auf.

Die Betrugsmasche «Schockanrufe» ist Mitte September 2024 mehrmals im Kanton Schaffhausen von einer unbekannten Täterschaft versucht und in der Folge von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern der Schaffhauser Polizei gemeldet worden.

In den meisten Fällen, die von der Schaffhauser Polizei registriert worden sind, war eine Notlage bzw. ein schwerer Verkehrsunfall oder ein anderer tragischer Vorfall vorgegaukelt worden. Das Geld werde für eine dringend erforderliche Behandlung / Operation oder zur «Auslösung» der Tochter / des Sohnes aus Polizeigewahrsam benötigt.

Die Schaffhauser Polizei warnt vor diesen Trickbetrugsfällen durch «Schockanrufe» und gibt folgende Tipps:

Seien Sie misstrauisch, wenn ein unbekannter Anrufer Sie mit einem beunruhigenden Sachverhalt – wie etwa dem Unfall eines Angehörigen – konfrontiert und Geld von Ihnen fordert.

Hinterfragen und Polizei informieren

Hinterfragen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen Sie umgehend selbst Kontakt mit Ihren Angehörigen auf. Sprechen Sie mit Seniorinnen und Senioren über die Betrugsmasche «Schockanruf» und klären Sie diese auf.

Informieren Sie im Zweifelsfall immer die Schaffhauser Polizei (Telefonnummer +41 52 624 24 24). Die Polizei stellt telefonisch nie eine Geldforderung.