Schaffhausen erhöht Mietzuschüsse für Sozialhilfeempfänger
Wie die Gemeinde Schaffhausen bekannt gibt, erhöht sich der Mietzinszuschuss für Einpersonenhaushalte auf 1050 Franken und für junge Erwachsene auf 800 Franken.
Die Mietzinsen sind im Jahr 2023 auf breiter Front gestiegen. Auch im günstigen Wohnsektor sind im lokalen Wohnungsmarkt die Mieten angestiegen.
Die städtische Sozialhilfebehörde hat deshalb die «Richtlinie Wohnkosten» für Sozialhilfebeziehende per 1. Januar 2024 angepasst.
Der anrechenbare Mietzins inklusive Nebenkosten wurde für einen Einpersonenhaushalt von 1000 Franken auf neu 1050 Franken pro Monat erhöht sowie für jedes weitere Haushaltsmitglied zusätzlich auf 175 Franken pro Monat (zuvor 150 Franken) festgelegt.
Für junge Erwachsene bis 25 Jahre, welche einen eigenen Haushalt führen, liegt der Betrag neu bei 800 Franken pro Monat (zuvor 750 Franken).
Richtlinie wurde bereits angepasst
Bereits 2022 hat die städtische Sozialhilfebehörde die Richtlinie Wohnkosten angepasst.
Dies vor dem Hintergrund stark steigender Nebenkosten und der Tatsache, dass über 40 Prozent der Sozialhilfebeziehenden einen Teil des Mietzinses aus dem Grundbedarf decken mussten.
Die damalige Erhöhung per 1. Januar 2023 reduzierte den Anteil Personen, welche sich an den Mietkosten zu beteiligen hatten, von 40,5 Prozent auf 23,5 Prozent.
Das Ziel der Sozialhilfebehörde – eine Reduktion auf unter zehn Prozent – wurde damit nicht erreicht, weshalb sie eine weitere Anpassung der Richtlinie Wohnkosten beschlossen hat.