Fahrzeuge dürfen in Thürnen den Winterdienst nicht behindern
Wie die Gemeinde Thürnen informiert, müssen die Fahrzeuge so parkiert werden, dass der Winterdienst ohne Behinderung möglich ist.
Die Einwohnerschaft wird gebeten, auch im kommenden Winter 2022/23 die Fahrzeuge so auf den privaten Grundstücken zu parkieren, dass der Winterdienst auf den Gemeindestrassen und öffentlichen Plätzen ohne Behinderung möglich ist.
Der Gemeinderat informiert die Einwohner, dass die Gemeinde Thürnen keine Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen übernimmt, welche auf Gemeindestrassen abgestellt werden.