Rümlingen revidiert Zonenplanung Landschaft

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Sissach,

Wie die Gemeinde berichtet, kann die Bevölkerung auf die Unterlagen zur Revision zugreifen. Einwendungen dürfen vorgebracht und Vorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Die Gemeinde Rümlingen hat in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro die Zonenplanung Landschaft revidiert. Basierend auf dem erneuerten Naturinventar sind die entsprechenden planerischen Elemente im Zonenplan Landschaft und im Zonenreglement Landschaft festge­halten. Der Planungsbericht erläutert den Planungsablauf und die Inhalte.

Mitwirkung der Bevölkerung

Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die -soweit sie der Sache dienen- bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Die Unter­lagen dazu werden im Sinne der Infor­mationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bun­desgesetzes über die Raumplanung  und §7 des kantonalen Raumplanungs- und Bauge­setzes) öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Mitwirkung findet vom 12. August 2021 bis zum 5. September 2021 statt. Der Gemeinderat und die Planer stellen der Bevölkerung die Unterlagen am Montag, 23. August 2021, 20 Uhr vor. Die Informationsveranstaltung findet in der Turnhalle Rümlingen statt. Allgemein gelten die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit. Es gilt eine generelle Schutzmaskenpflicht für alle an dem Anlass anwesenden Personen.

Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Rümlingen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde ersichtlich.

Anregungen und Stellungnahmen zur Zonenplanrevision

Anregungen und Stellungnahmen zur Zonenplanrevision sind dem Gemeinderat Rümlingen, Häfelfingerstrasse 6, 4444 Rümlingen innerhalb der Mitwirkungsfrist schriftlich einzureichen.

Nach Abschluss dieser Mitwirkung wird die Planungsvorlage allenfalls bereinigt und der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt.

Nach der Planauflage mit Einsprachemöglichkeit werden die neuen Planungsdokumente mit der regierungsrätlichen Genehmigung rechtsgültig.

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