Teenie (†15) niedergestochen: 18-Jähriger angeklagt

Redaktion
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Birseck,

Die Staatsanwaltschaft hat einen 18-jährigen wegen vorsätzlichen Tötung angeklagt. Dieser hatte einen Teenie (†15) in Aesch BL niedergestochen.

Kantonspolizei Basel-Landschaft.
Kantonspolizei Basel-Landschaft. - Kantonspolizei Basel-Landschaft

Das Wichtigste in Kürze

  • Im vergangenen Juni kam es in Aesch BL zu einem Tötungsdelikt.
  • Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat einen 18-jährigen Schweizer angeklagt.
  • Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht stattfinden wird, ist noch nicht bekannt.

In der Nacht vom Freitag, 28. Juni 2024, auf Samstag, 29. Juni 2024, kam es kurz nach 2 Uhr auf dem Gelände der Schulanlage Neumatt in Aesch BL zu einem Tötungsdelikt.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre diesbezügliche Strafuntersuchung abgeschlossen. Sie hat gestützt auf die Untersuchungsergebnisse gegen einen zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alten Schweizer Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Dies schreibt die Staatsanwaltschaft Basel in einer Medienmitteilung.

Gruppe traf sich in der Tatnacht, um Konflikt auszutragen

Aufgrund der Ergebnisse der Strafuntersuchung geht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft von folgendem Tathergang aus: In der Tatnacht habe sich eine Gruppe von drei minderjährigen Personen und der Beschuldigte beim Schulhaus Neumatt in Aesch BL getroffen. Dies, um dort einen «bereits vorbestandenen Konflikt» auszutragen, wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt.

Im Zuge dieses Aufeinandertreffens setzte der Beschuldigte mutmasslich das von ihm mitgebrachte Klappmesser gegen einen Beteiligten ein und verletzte den minderjährigen Jugendlichen durch einen Stich in den Brustkorb so schwer, dass der 15-Jährige nur kurze Zeit später im Spital verstarb.

Beschuldigter befindet sich in Haft

Der mutmassliche Täter flüchtete nach der Tat und begab sich zu sich nach Hause, wo er später von der Polizei Basel-Landschaft festgenommen werden konnte. Seither befindet sich der Beschuldigte in Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest.

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