Märkte wieder in der Altstadt, Verzicht auf Bundesfeier
Der Marktbetrieb kann ab Samstag, 27. Juni, wieder in der Altstadt von Solothurn stattfinden.

Die sich laufend verändernden Rahmenbedingungen und Vorschriften von Bund und Kanton zu den Covid-Schutzmassnahmen erfordern von allen weiterhin ein hohes Mass an Flexibilität. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Solothurn zwei wichtige Entscheide getroffen: Die Märkte können wieder in der Altstadt stattfinden, auf die Bundesfeier wird hingegen verzichtet.
Der Markt ist zurück in der Altstadt
Obwohl die Wochenmärkte in den letzten Wochen auf dem Schanzenplatz sehr gut genutzt wurden, war es immer das Ziel der Marktfahrenden wie auch der Stadt, diese sobald möglich wieder in der Altstadt durchzuführen. Wie die Stadtpolizei mitteilt, ist dies dank der verfügten Lockerungsmassnahmen ab kommenden Samstag, 27. Juni, wieder möglich.
Dies betrifft nicht nur die Wochenmärkte, die jeweils am Mittwoch und am Samstag stattfinden, sondern auch den Monatsmarkt, der am 13. Juli erstmals wieder stattfinden wird.
Absage der Bundesfeier
Bereits seit einigen Wochen diskutierte die Stadtverwaltung verschiedene Möglichkeiten zur Durchführung der diesjährigen Bundesfeier. Trotz der neuen Lockerungen entschied das Stadtpräsidium nun, ausnahmsweise auf die Bundesfeier zu verzichten.
Bei einer Durchführung mit Feuerwerk sind jeweils deutlich über 1‘000 Personen auf dem Festplatz beim Soldatendenkmal und auf der Chantierwiese anwesend. Erschwerend kommt hinzu, dass es keinen abgeschlossenen Festplatz mit Personenzugängen und damit auch keine Beschränkungen bei der Anzahl der Besucherinnen und Besucher gibt. Da die Begrenzung für Grossanlässe mit mehr als 1‘000 Personen immer noch gilt, war bald klar, dass eine Feier mit Feuerwerk nicht verantwortet werden kann.
Nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Durchführung ohne Feuerwerk, musste nun der Entscheid gefällt werden, ganz auf die Feierlichkeiten zu verzichten, da eine Einhaltung der Distanzvorschriften an den Festtischen und bei den stehenden Zuschauerinnen und Zuschauern nicht möglich ist. Auch eine Erfassung der Kontaktdaten der Anwesenden ist nicht machbar.
Dazu hätte der Festplatz eingezäunt und eine Personenkontrolle durchgeführt werden müssen. Damit verbunden wäre auch eine Abweisung von Gästen, wenn die Höchstzahl von 300 Personen erreicht gewesen wäre. Diese Massnahmen erscheinen der Stadt für eine Bundesfeier nicht angebracht.