Öffnung des Freibades in Solothurn

Stadt Solothurn
Stadt Solothurn

Solothurn,

Ende Mai hat der Bundesrat gewisse Lockerungen beschlossen. Darunter fallen auch die Freibäder, die ab dem 6. Juni 2020 öffnen dürfen.

Schwimmbad
Ein Schwimmbad. (Symbolbild) - dpa

Für das Freibad der Stadt Solothurn gibt es verschiedene Varianten, in welchem Umfang die Nutzung am Samstag freigegeben werden kann. Es stehen noch drei Möglichkeiten zur Diskussion, die unterschiedliche Schutzkonzepte verlangen und auch mit unterschiedlichen Kosten verbunden sind.

Sportschwimmen erlaubt

Das Mindestkonzept ist kostenneutral und wird ab Samstag, 6. Juni, sicher gelten: Erlaubt ist das Schwimmen in den beiden Sportbecken für Trainings von Vereinen, für Schulen und für Privatpersonen, die nur zum Schwimmen in das Bad kommen.

Eine Nutzung der Liegewiesen ist bei diesem Konzept nicht gestattet und die Anzahl der Personen im Wasser muss ebenfalls auf eine Person pro 10 m2 beschränkt werden. Das bedeutet, dass rund 100 Personen im Sportbecken schwimmen dürfen.

Nutzung als Freizeitanlage

Sollte die Anlage des Freibads als Ganzes geöffnet werden, so muss die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Bad aufhalten auf 1‘900 begrenzt werden. Die Kontrolle der Eintritte und die Durchsetzung der Beschränkung bei einer solchen kompletten Öffnung verursacht Mehrkosten, über welche die Gemeinderatskommission an ihrer Sitzung am 5. Juni entscheiden muss.

Die definitive Regelung für die Öffnung am nächsten Samstag kann daher erst am Freitagnachmittag kommuniziert werden. Sicher ist jetzt schon, dass in diesem Sommer keine Saisonabonnemente verkauft werden (nur Einzeleintritte oder 10er-Abos) und keine Liegestühle sowie Saisonkabinen vermietet werden.

Die für Schülerinnen und Schüler abgegebenen Saisonabonnemente sind selbstverständlich gültig, garantieren aber keinen Eintritt, wenn die Maximalzahl der Besucherinnen und Besucher erreicht ist. Inwieweit das Restaurant geöffnet werden wird, entscheidet der Pächter nach dem Entscheid der Stadt unter Berücksichtigung der Möglichkeiten gemäss Schutzkonzept.

Welche Öffnungsart auch festgelegt werden wird, verantwortlich für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ist der einzelne Badegast. Die Stadt kann nur die Infrastruktur zur Verfügung stellen und die Anzahl der anwesenden Personen kontrollieren.

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