Keine Steuererleichterungen für sanktionierte Firma
Der zeitweise im Kanton St. Gallen angesiedelte russische Energiekonzern Suek hat keine Steuererleichterungen erhalten.
Die SP-Fraktion des Kantonsrats hatte in einem Vorstoss Auskünfte über Ansiedlungen von russischen Unternehmen verlangt. Es geht dabei vor allem um den russischen Kohlekonzern Suek. Dessen Hauptaktionär Andrei Melnitschenko steht seit März auf der Sanktionsliste der EU.
Die Suek hatte ab 2004 ihren Sitz in der Stadt St. Gallen. Im Juni 2020 zog das Unternehmen dann aber in den Kanton Zug um. Bis Ende März war an einem Gebäude an der Wassergasse noch das Firmenschild des Konzerns zu sehen sowie durch eine Glastüre das geräumte Büro. Die SP wollte unter anderem wissen, ob der Suek Steuererleichterungen gewährt worden seien.
In ihrer kürzlichen veröffentlichten Antwort verwies die St. Galler Regierung auf die Einträge im Handelsregister, mit denen die Geschichte der Suek im Kanton «lückenlos nachvollziehbar» sei. Beim Start habe der Konzern fünf Mitarbeitende ausgewiesen, der Personalbestand sei danach «kontinuierlich gewachsen».
Keine Steuererleichterungen erhalten
Das Unternehmen habe während der Zeit im Kanton St. Gallen «keine Steuererleichterungen» erhalten. In ihrer Stellungnahme hält die Regierung allgemein fest, dass «Branchen mit Reputationsrisiken» für Steuererleichterungen nicht infrage kämen. Namentlich zählt sie «die Waffenindustrie und den Rohstoffhandel» auf.
Die Standortförderung überprüfe Unternehmen, die für eine Ansiedlung in Frage kämen, jeweils «auf Basis von öffentlich zugänglichen Informationen». Wenn es um Steuererleichterungen gehe, stehen für den Kanton die geplanten Investitionen im Vordergrund. Dabei gehe es etwa um den Erwerb oder Bau eines Gebäudes für Produktion, Forschung und Entwicklung.
Die Regierung hat in den letzten Wochen bereits mehrmals erklärt, dass bei Überprüfungen durch verschiedene Ämter im Kanton keine Firmen gefunden wurden, die auf den Sanktionslisten des Bundes stehen.