Hombrechtikon: Teilrevision der Gebührenverordnung beschlossen

Die Gemeinde Hombrechtikon hat an seiner Sitzung vom 20. August 2024 eine Teilrevision der Gebührenverordnung sowie des Gebührentarifs beschlossen.

Ortzentrum in der Gemeinde Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Hombrechtikon mitteilt, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 20. August 2024 den Gebührentarif angepasst beziehungsweise aktualisiert.

Diesem Entschluss vorausgegangen war ein Gemeindeversammlungsentscheid vom 19. Juni 2024.

Die Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 hatte mit der Genehmigung Beitragsverordnung und Ausführungsbestimmungen für die familien- und schulergänzende Betreuung und den Musikschulunterricht der Anpassung der Gebührenverordnung zugestimmt.

Der Gebührentarif wurde rückwirkend per 1. August 2024 in Kraft gesetzt.

Öffentliche Auflage per 23. August 2023

Die Gebührenverordnung und der Gebührentarif liegen ab Freitag, 23. August 2024 bei den Einwohnerdiensten während 30 Tagen zur Einsicht auf. Auf der Gemeinde-Webseite ist er unter «Amtliche Publikationen» einsehbar.

Gegen die Gebührenverordnung und den Gebührentarif kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet Rekurs erhoben werden.