Überarbeitung Inventar kommunale Schutzobjekte
Ab April 2025 lässt Hombrechtikon Gebäude bis 1980 prüfen, ob sie schutzwürdig sind. Die Begehungen erfolgen nur von aussen.

Wie die Gemeinde Hombrechtikon mitteilt, wurden mit dem Planungs- und Baugesetz (PBG) von 1976 Kanton und Gemeinden verpflichtet, Inventare über potenziell schutzwürdige Objekte zu erstellen und nachzuführen.
In Hombrechtikon wird das Inventar der kommunalen Schutzobjekte umfassend überarbeitet. Ab April 2025 führen ausgewiesene Fachpersonen der Arbeitsgemeinschaft Michel, Hurschler, Schäfer aus Zürich und Bern Begehungen im Gemeindegebiet durch.
Dabei werden Gebäude mit Erstellungszeitraum bis in die 1980er-Jahre von aussen begutachtet und auf ihre potenzielle Schutzwürdigkeit geprüft. Es werden ausschliesslich Aussenaufnahmen gemacht. Privatgrundstücke werden nicht betreten.
Die zuständigen Personen können sich bei der Begehung mit einem offiziellen Dokument der Gemeinde ausweisen.
Erhaltung von Denkmälern liegt im öffentlichen Interesse
Das aktualisierte Inventar dient als wichtige Grundlage für Eigentümerschaft, Behörden und die Denkmalpflege. Es zeigt auf, welche Bauten als potenziell schutzwürdig gelten.
Das bedeutet nicht, dass diese Gebäude bereits unter Schutz stehen, es handelt sich um eine sogenannte Schutzvermutung.
Bevor bauliche Veränderungen an einem betroffenen Objekt vorgenommen werden, wird geprüft, ob das Gebäude tatsächlich als schutzwürdig im Sinne des § 203 Abs. 1 lit. c PBG einzustufen ist und somit unter Schutz gestellt werden soll. Die langfristige Erhaltung von Denkmälern liegt im öffentlichen Interesse.