Stäfa: Neuer Anschlussvertrag für Sportanlagen «Frohberg»
Wie die Gemeinde Stäfa mitteilt, hat sie sich mit Hombrechtikon auf einen neuen Anschlussvertrag für Sportanlagen «Frohberg» geeinigt.

Nach pandemiebedingten Verzögerungen sind die Gespräche zwischen Stäfa und Hombrechtikon über die zukünftige Gestaltung der Zusammenarbeit für die Sportanlagen «Frohberg» erfolgreich abgeschlossen worden.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre waren beide Gemeinderäte der übereinstimmenden Auffassung, dass das heutige Vertragswerk veraltet ist und auf nicht realisierten oder realisierbaren Rechtsgrundlagen basiert.
Motivation zur Neugestaltung war auch die unterschiedliche Beteiligung am Projekt für Garderoben für den Fussballclub und einer Schwinghalle, über die 2019 befunden wurde.
Hombrechtikon lehnte damals eine Kostenbeteiligung ab.
Neuer Anschlussvertrag
Für beide Seiten war von Beginn klar, dass die mittlerweile über 40 Jahre dauernde Zusammenarbeit für die Sportanlagen fortzuführen ist.
Die Zusammenarbeit soll aber vereinfacht und die finanzielle Beteiligung von Hombrechtikon in einen fixen Rahmen gestellt werden.
Die beiden Räte einigten sich auf das Modell «Anschlussvertrag».
Kostenbeteiligung in Erfolgsrechnung
Die wesentlichste Änderung des neuen Vertrags besteht darin, dass sich Hombrechtikon nicht mehr direkt an den Investitionen für die Sportanlagen beteiligt, sondern einen jährlichen Beitrag an die Kosten der Anlagen gemäss Erfolgsrechnung Stäfa leistet.
Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2024 Investitionsvorhaben allein in der Zuständigkeit von Stäfa bewilligt und abgewickelt werden.
Weil Hombrechtikon sich jedoch nicht einseitig Kreditbeschlüssen von Stäfa aussetzen will, ist ihr künftiger Jahresbeitrag pauschaliert.
Die Pauschale basiert auf dem Finanzplan der Gemeinde Stäfa für die vom Vertrag erfassten Anlagen, enthält also die zur Ausführung geplanten Vorhaben.
Anteil Hombrechtikons sinkt von einem Drittel auf einen Viertel
Der Hombrechtiker Anteil beträgt neu 25 Prozent statt der bisherigen 33 Prozent.
Grund dafür ist, dass der Anteil der in Stäfa wohnhaften Mitglieder der im «Frohberg» tätigen Sportvereine gestiegen ist.
Ziffer fünf des neuen Vertrags
Der Gegenwert des Hombrechtiker Beitrags steht in Ziffer fünf des neuen Vertrags: «Stäfa sorgt dafür, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Vertragsgemeinden einander in der Benützung der Sportanlagen gleichgestellt sind.
Stäfa verzichtet auf jegliche Massnahmen bei den die Sportanlagen benützenden Sportvereinen, welche nur Mitglieder beträfen, die Wohnsitz in Hombrechtikon haben.»
Satz eins entspricht dem bisherigen Vertrag, Satz zwei enthält eine aus heutiger Sicht erwünschte Konkretisierung des Gleichstellungsgrundsatzes.
Vertragsdauer neu befristet
Der Vertrag wird neu befristet abgeschlossen. Es ist eine Dauer von sechs Jahren vorgesehen.
Damit wird erreicht, dass die heute beteiligten Behördenmitglieder, die in der nächsten Amtsdauer zumindest teilweise noch im Amt sein werden, vor Ablauf des neuen Vertrags im Jahr 2029 gemeinsam überprüfen können, ob sich das Konzept des neuen Vertrags bewährt hat und wie die Fortsetzung gestaltet werden soll.
Ausgleich Restbuchwert Hombrechtikon durch Stäfa
In der Hombrechtiker Buchhaltung wird der Restbuchwert ihrer bisherigen Investitionen für die Sportanlagen «Frohberg» mit 645'000 Franken ausgewiesen.
Dieser Restbuchwert wird von Stäfa an Hombrechtikon überwiesen, sodass in der Buchhaltung von Stäfa anschliessend 100 Prozent der Restbuchwerte für die Sportanlagen «Frohberg» enthalten sind.
Unbestrittene Zustimmung in den Gemeinderäten
Die beiden Gemeinderäte begrüssen das Ergebnis. Die Fortsetzung der bisher über 40-jährigen Zusammenarbeit ist ihnen wichtig.
Der neue Vertrag vereinfacht die Abläufe und die Zuständigkeiten, was eine effiziente Vorbereitung und Abwicklung der Projekte begünstigt.
Die Reduktion des Kostenanteils von Hombrechtikon und dessen Pauschalierung sind sachlich begründet.
Sie orientieren sich am veränderten Mengengerüst und am – verständlichen wie berechtigten – Anliegen Hombrechtikons, kein von ihrer Seite beeinflussbares Wachstum hinnehmen zu müssen.
Ball bei den Gemeindeversammlungen
In Hombrechtikon entscheidet die Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2023 über den Anschlussvertrag, in Stäfa beschliesst sie am 27. November 2023.
Stimmen beide Gemeindeversammlungen rechtskräftig zu, tritt der neue Vertrag am 1. Januar 2024 in Kraft.
Lehnt eine der beiden Gemeindeversammlungen oder lehnen beide Gemeindeversammlungen den neuen Anschlussvertrag ab, bleibt der bisherige Anschlussvertrag von 1981 unverändert bestehen.