Münchenbuchsee

Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen in Münchenbuchsee

Nau.ch Lokal
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Bern Nord,

Wie die Gemeinde Münchenbuchsee mitteilt, werden Grundeigentümer aufgefordert, bis zum 31. Mai 2022 ihre Bepflanzungen entlang der Strassen zurückzuschneiden.

Münchenbuchsee
Ortstafel von Münchenbuchsee. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden. Laut Strassengesetz sind Grundeigentümer in Münchenbuchsee verpflichtet, ihre Bepflanzungen entlang der Strassen und Wege zurückzuschneiden. Dies hat bis zum 31. Mai 2022 zu erfolgen. Im Verlaufe des Jahres muss man nötigenfalls erneut seine Pflanzen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher und Äste müssen angepasst werden

Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Meter Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 Meter freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Einfriedungen und Zäune

An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 Zentimeter überragen. Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher und landwirtschaftlichen Kulturen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 Meter einen Strassenabstand von 50 Zentimetern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden.

Genügend grosser Abstand beim Bepflanzen miteinplanen

An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen wie beispielsweise Mais in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten beziehungsweise vorzeitig gemäht werden müssen.

Bei Missachtung wird die Polizei eingeschaltet

Bei Missachtung der genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.

Weitere Informationen findet man auf der Gemeindewebseite. Das Ressort Tiefbau der Bauabteilung Münchenbuchsee ist gerne zu näherer Auskunft bereit.

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