Hauptstrasse in Weesen SG wird saniert

Wie der Kanton St. Gallen berichtet, beginnt Ende Oktober 2023 eine umfassende Sanierung der Weesener Hauptstrasse.

Ortseinfahrt Weesen (SG) auf der Brücke an der Bahnhofstrasse.
Ortseinfahrt Weesen (SG) auf der Brücke an der Bahnhofstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Hauptstrasse, die durch Weesen führt, ist in schlechtem Zustand. Der Strassenbelag hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht, was sich in zahlreichen Belagsschäden zeigt. Im Untergrund gibt es zudem diverse Werkleitungen, die entweder ersetzt oder ausgebaut werden müssen.

Aus diesen Gründen planen das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen und die Gemeinde Weesen eine umfassende Sanierung der Hauptstrasse. Die Gemeinde baut zudem die Hauptleitung für ihr geplantes Fernwärmenetz ein. Im Juni 2023 haben die Stimmberechtigten an der Urne einem entsprechenden Projekt zugestimmt.

Bauarbeiten bis Herbst 2025

Der Projektperimeter erstreckt sich über 730 Meter zwischen dem Rosengarten im Westen und der Rebbergstrasse im Osten. Die Bauarbeiten für das Gesamtprojekt starten am 30. Oktober 2023 und dauern voraussichtlich bis im Herbst 2025.

Gebaut wird abschnittsweise in 13 Etappen von jeweils rund 150 Metern. In der ersten Etappe, die voraussichtlich bis März 2024 dauert, konzentrieren sich die Bauarbeiten auf den Bereich bei den öffentlichen Parkplätzen in der Seeanlage.

Der Parkplatz «See 1» sowie der östliche Teil des Parkplatzes «See 2» stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung.

Parkplätze am See eingeschränkt

Auch in späteren Bauetappen werden Parkplätze am See teils nur eingeschränkt verfügbar sein. Besucherinnen und Besucher, die mit dem Auto nach Weesen anreisen, werden deshalb während des ganzen Bauprojekts primär zum Parkplatz Güterbahnhof geleitet.

Dadurch wird gleichzeitig der Baustellenbereich vom Durchgangsverkehr entlastet. Vom Güterbahnhof aus ist ein Fussweg via Linthpromenade zum See signalisiert.

Ab dem Start der zweiten Bauetappe im März 2024 wird die Hauptstrasse im Baustellenbereich einspurig befahrbar sein. Der Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage oder per Verkehrsdienst geregelt.

Im Baustellenbereich steht jeweils ein Trottoir zur Verfügung. Für den Fuss- und Veloverkehr werden zusätzlich Umleitungen eingerichtet. Dies gilt insbesondere für die Schulwege.

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