Wädenswil: Neues Betriebs- und Benutzungsreglement für Sporthallen

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Wie die Stadt Wädenswil mitteilt, wird ein neues Betriebs- und Benutzungsreglement für Sporthallen aufgesetzt.

Sporthalle
Eine Sporthalle (Symbolbild). - Pixabay

Die Fusion von Wädenswil mit Schönenberg und Hütten machte es erforderlich, die verschiedenen Reglemente für Sporthallen zu harmonisieren, teilt die Stadt Wädenswil mit. Unter engem Einbezug der Interessensgemeinschaft Wädenswiler Sportvereine wurde die bisherige Praxis überprüft und die Bedürfnisse der Nutzenden abgeholt.

Zusätzlich wurde der Prozess zum Anlass genommen, die Betriebskosten der Sportanlagen zu analysieren und somit die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nutzungsgebühren zu erhöhen. Während nun gemäss den neuen Tarifstrukturen für Einzelbuchungen, insbesondere für ‚Auswärtige‘, kostendeckende Gebühren verrechnet werden, bleibt die Dauerbelegung für Wädenswiler Sportvereine trotz einer moderaten Erhöhung der Tarife nach wie vor zu 90% subventioniert.

Förderungen

Die jährliche Förderung des Vereinssports beläuft sich alleine in Form vergünstigter Hallentarife auf rund CHF 500'000. Werden neben den variablen auch die Fixkosten in diese Betrachtung miteinbezogen, beträgt die Förderung über die Hallennutzung rund CHF 1 Mio. Hinzu kommt der Betrieb der Aussenanlagen und Rasenflächen mit weiteren CHF 200'000, verwaltungsinterner Aufwand von CHF 50'000 sowie die direkte Förderung des Kinder- und Jugendsports mit CHF 250'000.

Das neue, einheitliche Betriebs- und Benutzungsreglement Sporthallen sowie der dazugehörige Gebührentarif Sporthallen ist ab 1. Juli 2021 gültig und per sofort auf den Internetseiten der Stadt Wädenswil abrufbar.

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