Bischofszell beschliesst Parkierungsregelung am Thurufer
Wie die Stadt Bischofszell mitteilt, soll mit der Parkierungsregelung die Parkierung im Naherholungsraum Thur regeln und das «wilde Parkieren» verhindern.
Das gut zugängliche Bischofszeller Thurufer und -umland dient Einheimischen und Gästen als beliebtes Ausflugsziel.
Der in den letzten Jahren gestiegene Besucherandrang bringt zusätzliche Herausforderungen mit sich.
An schönen Sommerwochenenden wird entlang von Zufahrtsstrassen und -wegen und sogar auf privaten, bewirtschafteten Wiesen in grosser Zahl parkiert.
Die Durchfahrt für unter anderem landwirtschaftliche Fahrzeuge wird dadurch erschwert oder gar verunmöglicht.
Stadtrat beschliesst verschiedene Massnahmen, um das Parkieren zu regulieren
Der Stadtrat hat das Anliegen von betroffenen Grundeigentümern und Landwirten aufgenommen und beschliesst verschiedene Massnahmen, welche die Parkierung im Naherholungsraum Thur regeln beziehungsweise das «wilde Parkieren» künftig verhindern sollen.
Dieses Ziel soll einerseits mit Parkverbotssignalisationen in den Bereichen Stägwies- und Stägwiesstrasse, Thuraustrasse, Haldenstrasse/Gaswerk sowie mit befristetem Parkieren in der Rengishalden erreicht werden.
Ausserdem möchte der Stadtrat eine Gebührenpflicht mit Parkuhren auf dem Kiesparkplatz Thuraustrasse nördlich der alten Thurbrücke einführen.
Auflageverfahren im Februar/März 2024
Die beschlossenen Massnahmen erfordern noch die Genehmigung des kantonalen Tiefbauamtes, eine Anpassung der Ausführungsbestimmungen des Stadtrates zum Parkierungsreglement sowie ein öffentliches Auflageverfahren.
Letzteres ist im kommenden Februar/März vorgesehen. Die Umsetzung soll im Idealfall bereits im kommenden Frühsommer erfolgen.