Feuerverbot im ganzen Kanton Zürich
Wegen der anhaltenden Bise und dem ausbleibenden Regen ist es in den Wäldern des Kantons Zürich sehr trocken. Es besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5).

Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt, ist es ab sofort verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Das Feuerverbot gilt auch ausdrücklich für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
Ausgenommen vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen wie beispielsweise auf befestigen Plätzen.
Weitere Informationen finden Sie beim Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich: www.zh.ch/waldbrandgefahr