In Biglen wird Ausbau von Photovoltaikanlagen unterstützt
Wie die Gemeinde Biglen bekannt gibt, erweitert sie ihre finanzielle Unterstützung für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet.
Die Installation einer Photovoltaikanlage wird vom 1. Januar 2022 bis am 31. Dezember 2024 mit einem einmaligen Förderbeitrag der Gemeinde Biglen unterstützt.
Pro Kilowatt-Peak installierte Leistung werden 500 Franken vergütet (maximal 5000 Franken pro Liegenschaft).
Die Bedeutung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien hat mit der aktuellen Lage zugenommen.
Auf Grund der veränderten Situation auf dem Energiemarkt und der grossen Nachfrage im Jahr 2022 wurden die Förderbestimmungen angepasst und das Förderprogramm erweitert.
Teilaufhebung der Beschränkung von Fördergeldern
Die Förderbestimmungen werden so angepasst, dass die Anzahl Anlagen (bisher zehn Anlagen pro Jahr) nicht mehr massgebend sind.
Der Maximalbetrag für die Beteiligung der Gemeinde an Photovoltaikanlagen von 50‘000 Franken pro Jahr bleibt jedoch bestehen.
Die Anlage muss sich, wie bis anhin, auf einer Liegenschaft in Biglen befinden und der Eigentümer der Liegenschaft muss Wohnsitz in Biglen haben.
Bauherrengemeinschaften, Generalunternehmen und so weiter, welche eine Liegenschaft bauen und weiterverkaufen, werden keine Beiträge ausbezahlt.
Anlagen von unter und über 30 Kilovoltampere
Neu sind Anlagen unter 30 Kilovoltampere oder auch Anlagen über 30 Kilovoltampere beitragsberechtigt.
Die Beantragung eines Förderbeitrages kann unabhängig der Grösse der Photovoltaikanlage erfolgen.
Der Maximalbetrag liegt weiterhin bei 5000 Franken pro Anlage. Die Anmeldung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) spielt für den Förderbeitrag der Gemeinde keine Rolle.
Ein genereller Anspruch auf Unterstützungsbeiträge besteht nicht.
Vorgehen zur Beantragung von Fördergeldern
Der Rückforderungsbeleg zur Beantragung des Förderbeitrages kann auf der Webseite der Gemeindeverwaltung Biglen heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Das Gesuch ist auszufüllen, vom Installateur bestätigen zu lassen und anschliessend bei der Gemeindeverwaltung Biglen einzureichen.
Nach der erfolgten Prüfung und Feststellung, ob die Kriterien für einen Förderbeitrag eingehalten sind, wird die Entschädigung auf das angegebene Konto überwiesen.
Beitrag wird nur einmalig ausbezahlt
Der Beitrag wird nur einmalig ausbezahlt – wird dabei nicht der volle Betrag ausgeschöpft, kann der Restbetrag später nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Aktion findet im Rahmen der energiepolitischen Massnahmen der Gemeinde statt.
Vor Erstellung der Anlage ist der Gemeinde das offizielle Meldeformular für Solaranlagen zur Beurteilung einzureichen.
Der Bund unterstützt neue Photovoltaikanlagen ebenfalls mit einem Förderbeitrag.