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Wie die Gemeinde Zofingen berichtet, werden die Projektpläne der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle vom 30. Mai bis 28. Juni 2022 öffentlich aufgelegt.

Der Niklaus-Thut-Brunnen in Zofingen.
Der Niklaus-Thut-Brunnen in Zofingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Absatz 2 und 3 des Gesetztes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 30. Mai 2022 bis 28. Juni 2022, in der Stadtverwaltung Zofingen auf dem Sekretariat Bauverwaltung öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung in Aarau einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden.

Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendungen gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG). Weitere Informationen zur öffentlichen Auflage sind auf der Webseite der Gemeinde Zofingen zu finden.

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